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 Betreff des Beitrags: Auffahrunfall auf Pferdeanhänger
Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2020, 09:19 
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Hallo liebe Enten,

gestern ist mir jemand auf mein (zum Glück leeres!) Gespann aufgefahren [smilie=hate-sad.gif] :wein: . Zunächst sah es nach einem nicht allzu großen Schaden aus, ich glaube, der Verursacher ist auch nicht mit besonders hoher Geschwindigkeit (etwa 20 km/h schätze ich) aufgefahren. Gerummst hat es trotzdem schon ordentlich. Beim Böckmann Händler wurde dann festgestellt, dass nicht nur der Alu-Auftritt an der Heckklappe kaputt ist (das war auch gleich sichtbar, ist völlig verbogen), sondern dass es doch auch die Heckklappe nach innen gedrückt hat. Dabei sind teilweise die Schraubverbindungen der Alustreben aus der Klappe gerissen, weshalb ich eine neue Heckklappe/Rampe sowie sicherheitshalber auch ein neues Zugmaul bekommen soll. Der Böckmann Händler hat mir außerdem geraten, die Anhängerkupplung in der Autowerkstatt begutachten zu lassen und hier liegt mein Problem:

Ich habe eine schwenkbare Anhängerkupplung, die völlig ins Auto integriert ist, das heißt man sieht die tragenden Teile, an denen man evtl. irgendwas feststellen könnte, nicht. Der Autohaus Serviceleiter war so nett und hat mir das auch auf der Hebebühne demonstriert. Er sagt, er könne da auf keinen Fall eine zuverlässige Aussage treffen und wenn ich da weiterhin 2 Tonnen dran hängen will, dann könne er nur dazu raten, die Kupplung zu tauschen, denn eine Prüfung im Labor würde sowieso mindestens genauso viel kosten. Er hat mir dazu geraten, einen Gutachter hinzuzuziehen. Ich hab dann gefragt, ob der mir dann mein halbes Auto auseinander nimmt, um den Rahmen der AHK anzuschauen. Darauf hat er geantwortet: "Ich sag ihnen was der macht: Der schreibt auf, dass Sie eine neue Kupplung brauchen, denn der zieht sich den Schuh auch nicht an." (sinngemäß) Zumal diese schwenkbare Kupplung an vielen Stellen etwas abbekommen haben könnte, zum Beispiel auch an dem Schwenkgelenk. Bei der Rückfahrt mit Hänger war nichts ungewöhnliches feststellbar und ein- und ausfahren lässt sie sich auch ohne Probleme.

Mir wäre es eigentlich lieber, wenn an meinem Auto da hinten alles so bleibt, wie es mal vom Band gelaufen ist, aber niemand kann mir mit Sicherheit sagen, dass meiner AHK nichts passiert ist und jetzt bin ich verunsichert. Ich möchte nicht einfach alles machen lassen, nur weil es die gegnerische Versicherung zahlt, ich möchte aber auch nicht jedes Mal unterbewusst ein schlechtes Gefühl haben, wenn ich mit meinem Pferd unterwegs bin.

Was würdet ihr machen?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2020, 09:32 
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Ich glaube, ich würde es machen lassen.

Mein erster Gedanke war nämlich, ob das Auto da nicht auch was abbekommen hat.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2020, 09:42 
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Ich finde es gut, dass Du nicht alles "mitnimmst", was Dir die gegnerische Versicherung bezahlt, aber das würde ich auch machen lassen. Auch 20 km/h sind nicht gerade langsam und da sind enorme Kräfte am Werk (was ja auch am Schaden am Hänger zu sehen ist). Stell Dir vor, Du lässt es nicht machen und nachher passiert mal irgendetwas beim Hängerziehen und der Hänger ist gerade nicht leer? Das würde ich mir nie verzeihen, daher würde ich es machen lassen.

Wie wäre es denn, wenn Du das Problem der gegnerischen Versicherung schilderst? Eventuell schicken die dann einen Gutachter, der Deine AHK tatsächlich überprüft, eben um die Kosten für den eventuell unnötigen Austausch zu sparen. Das wäre vielleicht noch eine Möglichkeit, wenn Du die AHK tatsächlich nicht so gerne tauschen lassen möchtest.

Snoeffi

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2020, 09:47 
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Ich hatte selber bisher nur Auffahrunfälle bei fest verbauter AHK ohne Anhänger dran.

In allen Fällen wurde die AHK getauscht. Auch bei einem relativ harmlosen Unfall mit Schrittgeschwindigkeit (beim Rangieren).
Teilweise eben nur die AHK, manchmal auch weitere Träger (müsste ich das Gutachten von damals suchen, da war aber auch die AHK sichtbar beschädigt).
Halt: Ein Unfall war auch mit der schwenkbaren: Auch Parkplatzunfall. Da war aber nur 1 Clip der untersten Stoßstange beschädigt, bei einzogener AHK. Da wurde auch was geprüft und die AHK für unbeschädigt befunden.

Lange Rede kurzer Sinn: Ich würde es auf jeden Fall machen lassen. Klär das mit der gegnerischen Versicherung welche Vorgehensweise sie gern hätten (ich tippe auf Gutachter) und dann los.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2020, 09:58 
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Snoeffi hat geschrieben:
Wie wäre es denn, wenn Du das Problem der gegnerischen Versicherung schilderst? Eventuell schicken die dann einen Gutachter, der Deine AHK tatsächlich überprüft, eben um die Kosten für den eventuell unnötigen Austausch zu sparen. Das wäre vielleicht noch eine Möglichkeit, wenn Du die AHK tatsächlich nicht so gerne tauschen lassen möchtest.

Snoeffi


Genau das habe ich gerade getan. Der Sachbearbeiter war erstmal so: "jaaa, meist ist es ja dann am Auto gar nicht so schlimm" etc. pp., hat mir dann gesagt ich soll einfach beide Kostenvoranschläge, für Auto und Hänger, einreichen und sie würden sich das dann ansehen. Auf meine Frage hin, ob es nicht sinnvoll wäre, einen Gutachter einzuschalten, hat er mir gesagt das sei nicht nötig. Ok, also hab ich in der VW Werkstatt angerufen und mit dem Herrn von gestern gesprochen. Der hat mir dann gesagt, dass er mir schon gern den KV ausstellt, aber mir davon absolut abrät. Er sagt die gegnerische Versicherung will genau deshalb erstmal keinen Gutachter, weil sie mir einen evtl. entstandenen Wertverlust am Gespann dann nämlich nicht zahlen müssen... Ich soll also jetzt lieber den Gutachter bestellen und die Versicherung dann mit dem Gutachten konfrontieren. Und überhaupt am besten gleich einen Anwalt einschalten :ashock:

Ich kotz ab. Zumal ich denke, dass der Wertverlust am Hänger nicht ohne ist, das ist ein vier Jahre alter, top ausgestatteter Comfort... Wenn ich mir einen gebrauchten kaufen würde hätte ich auch lieber einen ohne ausgetauschte Klappe. Och man.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2020, 10:53 
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Harvey61 hat geschrieben:
Snoeffi hat geschrieben:
Wie wäre es denn, wenn Du das Problem der gegnerischen Versicherung schilderst? Eventuell schicken die dann einen Gutachter, der Deine AHK tatsächlich überprüft, eben um die Kosten für den eventuell unnötigen Austausch zu sparen. Das wäre vielleicht noch eine Möglichkeit, wenn Du die AHK tatsächlich nicht so gerne tauschen lassen möchtest.

Snoeffi


Genau das habe ich gerade getan. Der Sachbearbeiter war erstmal so: "jaaa, meist ist es ja dann am Auto gar nicht so schlimm" etc. pp., hat mir dann gesagt ich soll einfach beide Kostenvoranschläge, für Auto und Hänger, einreichen und sie würden sich das dann ansehen. Auf meine Frage hin, ob es nicht sinnvoll wäre, einen Gutachter einzuschalten, hat er mir gesagt das sei nicht nötig. Ok, also hab ich in der VW Werkstatt angerufen und mit dem Herrn von gestern gesprochen. Der hat mir dann gesagt, dass er mir schon gern den KV ausstellt, aber mir davon absolut abrät. Er sagt die gegnerische Versicherung will genau deshalb erstmal keinen Gutachter, weil sie mir einen evtl. entstandenen Wertverlust am Gespann dann nämlich nicht zahlen müssen... Ich soll also jetzt lieber den Gutachter bestellen und die Versicherung dann mit dem Gutachten konfrontieren. Und überhaupt am besten gleich einen Anwalt einschalten :ashock:

Ich kotz ab. Zumal ich denke, dass der Wertverlust am Hänger nicht ohne ist, das ist ein vier Jahre alter, top ausgestatteter Comfort... Wenn ich mir einen gebrauchten kaufen würde hätte ich auch lieber einen ohne ausgetauschte Klappe. Och man.



Wieso sollten Sie einen Wertverlust nicht zahlen müssen? Natürlich musst Du den Wertverlust beziffern und geltend machen. Ob Du dafür einen Gutachter brauchst? Du kannst ja auch erst einmal einen Wertverlust angeben und wenn die gegnerische Versicherung damit nicht einverstanden ist, schicken die dann doch einen Gutachter.

Snoeffi

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2020, 11:44 
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Snoeffi hat geschrieben:

Wieso sollten Sie einen Wertverlust nicht zahlen müssen? Natürlich musst Du den Wertverlust beziffern und geltend machen. Ob Du dafür einen Gutachter brauchst? Du kannst ja auch erst einmal einen Wertverlust angeben und wenn die gegnerische Versicherung damit nicht einverstanden ist, schicken die dann doch einen Gutachter.

Snoeffi


Ich hab doch keine Ahnung davon :keineahnung: Das ist das, was er mir am Telefon gesagt hat. Das letzte Mal, als mir einer rein gefahren ist, ist 12 Jahre her und damals habe ich auch keinen Wertverlust geltend gemacht, weil ich das auch gar nicht wusste.
Wie hoch kann so ein Wertverlust sein? Was würdet ihr denn da ansetzen? EZ 12/16, Listenneupreis um 10.500 €. Gibt es dazu Formeln oder sowas? Hängt wahrscheinlich auch von der Schadenhöhe in € ab - die kenn ich noch nicht. Ich google mal.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2020, 12:11 
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Über welche Höhe des KV reden wir denn? Über oder unter 2500€? Bei über wird eh meist ein Gutachter fällig, dann kannst du tatsächlich auch direkt einen beauftragen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2020, 12:38 
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Ich lass mir doch nicht erst von jemand "aufs Maul hauen" und frag ihn danach, was er bereit ist zu zahlen. Wenn man die gegnerische Versicherung oder deren Gutachter fragt, kann man alles instand setzen und muss nichts tauschen. Sorry, da geht mir echt die Hutschnur hoch... sorry, musste mich hier mal berufsbedingt etwas aufregen.

Meine Empfehlung: Gutachter und Anwalt (Verkehrsrechtsanwalt!!)


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2020, 13:17 
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Ich danke euch schon mal für eure Einschätzungen. Im Autohaus hat man mir gesagt ab 800€ sei die sog. Bagatellgrenze überschritten (d. h. man hat ein Recht auf ein Gutachten, wenn ich das richtig verstanden habe) und das kostet die Anhängerreparatur allein ja wahrscheinlich schon. Ich habe derzeit noch keinen KV vom Böckmann Händler vorliegen. Ich hab mich jetzt dazu entschieden, einen Gutachter zu beauftragen. Der kommt nächste Woche zu mir und schaut sich alles an, dann sehen wir weiter. Ich brauch einfach jemanden mit Sachverstand, der mir versichert, dass ich nach wie vor 2 Tonnen an mein Auto hängen darf. Wenn das keiner machen kann, dann muss die AHK eben neu :cry:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2020, 13:30 
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Gute Entscheidung, Harvey. Das hätte ich dir auch geraten.

Wie oben schon geschrieben wurde, suche dir auch gleich einen guten Anwalt.
Der Gutachter meines letzten Auffahrunfalls riet mir gleich einen Anwalt einzuschalten, als er den Namen der gegnerischen Versicherung hörte. Das war auch gut so. Die wollten mir das Auto für 1500 € abkaufen anstatt 4000 € für die Reparatur zu zahlen. Ohne Anwalt hätte ich alt ausgesehen. Allerdings zog sich das auch mit Anwalt über Monate. Die waren sowas von hartnäckig.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. September 2020, 15:48 
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Der SV kann dir evtl sagen, ob die AHK noch fest sitzt. Ob sie sicher ist, kann der gar nicht sagen, weil kein Röntgenblick (Microrisse). Eine genaue Analyse ist teurer als die AHK selbst, daher wird die eigentlich immer kalkuliert, wenns da nen Anschlag gab.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. September 2020, 07:25 
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Ich habe keine Ahnung vom Verkehrsrecht,
Aber ich würde es definitiv zumindest begutachten lassen!
Bei der Kraft kann es zu Schäden an den Scheißnähten kommen, die im schlimmsten Fall reißen.
Zudem reicht es doch, wenn die AHK etwas schief ist, der Anhänger fährt doch gar nicht mehr gerade und kommt im schlimmsten Fall ins Schleudern.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. September 2020, 13:34 
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Tanne hat geschrieben:
Ich habe keine Ahnung vom Verkehrsrecht,
Aber ich würde es definitiv zumindest begutachten lassen!
Bei der Kraft kann es zu Schäden an den Scheißnähten kommen, die im schlimmsten Fall reißen.
Zudem reicht es doch, wenn die AHK etwas schief ist, der Anhänger fährt doch gar nicht mehr gerade und kommt im schlimmsten Fall ins Schleudern.


genau. Die Scheißnaht!

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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. September 2020, 16:16 
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Hallo Enten,

der Gutachter war gerade da. Es ergibt sich ein Gesamtschaden von ca. 5.000€ und auf sein und euer (und der Werkstatt) Anraten hin habe ich auch einen Anwalt beauftragt. Mit der Anhängerkupplung war für ihn völlig indiskutabel, er sagt die kommt bei so einem Unfall immer neu, egal wie stark der Aufprall war. Ich darf die jetzt auch bis zur Reparatur gar nicht benutzen. Die Heckklappe für den Anhänger kostet allein schon 2.000€ :ashock: (liegt aber möglicherweise auch mit an der Sonderfarbe...)

Naja, jetzt bin ich mal gespannt wie das läuft und ich hoffe es ist bald einfach alles erledigt... [smilie=hate-sad.gif]


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