Ententeich
http://www.unserententeich.de/

Versicherung Anhänger
http://www.unserententeich.de/viewtopic.php?f=20&t=55912
Seite 1 von 1

Autor:  cora78 [ 23. Februar 2016, 14:04 ]
Betreff des Beitrags:  Versicherung Anhänger

Hallo, ich habe beim rückwärts fahren mit einem Anhänger Nachbars Auto angefahren.

Auto ist ein Firmen wagen und Hänger ist nicht von mir, sondern von einem Familien Mitglied. Ob der versichert ist, ist noch unklar.

Welche Versicherung greift? Auto oder Hänger bzw. Wenn nicht versichert, ich persönlich?

Da durch, dass das ein Firmen wagen ist, kann mir derzeit keiner eine Antwort geben.

Autor:  Hannos [ 23. Februar 2016, 14:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung Anhänger

MMn die Autoversicherung.
Denn man braucht ja keine extra Versicherung für den Anhänger. Wenn man eine hat gilt die nur für den abgestellten Hänger.

Autor:  Ciara [ 23. Februar 2016, 14:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung Anhänger

Das gilt seit 2002 nicht mehr, Hannos:
https://www.iww.de/ue/kfz-versicherung/ ... ern-f18514

Den Satz "Seit der Änderung des § 7 Straßenverkehrsgesetz im August 2002 haftet der Halter des Anhängers isoliert. Im Verhältnis Zugmaschine zu Anhänger liegt eine Gesamtschuldnerschaft vor." interpretiere ich nun so, dass die Auto-Versicherung zumindest für 50% des Schadens aufkommt. Für die anderen 50% wäre dann der Halter verantwortlich. Vermutlich auch privat, wenn keine Versicherung besteht.

Wenn die Versicherung des Autos 100% übernimmt bei nicht versichertem Hänger dann vermutlich nur aus Kulanz.

Allerdings reine Interpretation des o.g. Urteils, kein tatsächliches Wissen :alol:

Autor:  Blümchen1987 [ 23. Februar 2016, 15:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung Anhänger

Bei uns bisher jedes Mal (RA-Kanzlei Verkehrsrecht) die Versicherung des Zugfahrzeuges. Ab dem Moment, wo der Anhänger angehängt ist, oder der Unfall im Zusammenhang mit dem Fahrzeug passiert ist - Anhänger löst sich vom Auto usw - zahlt immer die Versicherung vom Zugfahrzeug. Ich hab sogar schon mehrmals bei den gegnerischen Versicherungen auf blöd gefragt, ob nicht die Versicherung vom Anhänger haftet, wenn man mit dem Anhänger zB irgendwo hängengeblieben ist. Wurde immer abgelehnt. Bei uns ist da noch nie etwas abgelehnt worden. Das einzige, das sein kann, dass bei bestehender Versicherung des Anhängers (ist ja keine Pflichtversicherung) die Versicherung des Autos dort (teilweise) regressiert und man das als "Außenstehender" gar nicht mitbekommt. Ich hatte aber auch noch nie (außer bei Auslandsschäden über die Grüne Karte, aber da ist eh alles anders) Rückfragen nach dem Kennzeichen/Halter des Anhängers. Es wäre ja viel einfacher, die Versicherung des Anhänger zu nutzen, da diese statisch ist und nicht steigt bei einem Schaden, aber bei uns wie gesagt immer die Versicherung des Zugfahrzeuges.

Autor:  cora78 [ 23. Februar 2016, 15:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung Anhänger

Danke Euch! Sehe das auch so. Versicherung zugfahrzeug greift. Hoffe ich!!! Sind 750 Euro.

Autor:  Snoeffi [ 24. Februar 2016, 11:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung Anhänger

Ciara hat geschrieben:
Das gilt seit 2002 nicht mehr, Hannos:
https://www.iww.de/ue/kfz-versicherung/ ... ern-f18514

Den Satz "Seit der Änderung des § 7 Straßenverkehrsgesetz im August 2002 haftet der Halter des Anhängers isoliert. Im Verhältnis Zugmaschine zu Anhänger liegt eine Gesamtschuldnerschaft vor." interpretiere ich nun so, dass die Auto-Versicherung zumindest für 50% des Schadens aufkommt. Für die anderen 50% wäre dann der Halter verantwortlich. Vermutlich auch privat, wenn keine Versicherung besteht.

Wenn die Versicherung des Autos 100% übernimmt bei nicht versichertem Hänger dann vermutlich nur aus Kulanz.

Allerdings reine Interpretation des o.g. Urteils, kein tatsächliches Wissen :alol:


Ich habe diese isolierte Haftung des Halters des Anhängers so verstanden:

Wird mit dem Anhänger ein Schaden verursacht, ist der Anhänger über die Versicherung des Autos, an dem der Hänger angehängt war, mitversichert. Wenn Halter des Zugfahrzeugs und Halters des Hängers einunddieselbe Person ist, gibt es also gar keine Probleme. Gehört der Hänger aber einer anderen Person als das Zugfahrzeug, kann der Geschädigte selbst entscheiden, ob er seine Ansprüche gegen den Halter des Zugfahrzeugs oder gegen den Halter des Hängers geltend macht. Dem Geschädigten gegenüber haften also beide Halter isoliert und zwar meines Wissens nach für den gesamten Schaden. Wie die beiden Halter den Schaden dann im Innenverhältnis klären, ist ihre Sache. Die isolierte Haftung gilt wie gesagt - meines Wissens nach - nur gegen den Geschädigten.

Verursacht der Hänger einen Schaden, ohne dass er an einem Zugfahrzeug angehängt war (geparkter Hänger rollt weg und beschädigt z. B. einen Zaun etc.), dann ist das nicht versichert - es sei denn, man hat eine gesonderte Haftpflichtversicherung für den Hänger abgeschlossen.

Snoeffi

Autor:  cora78 [ 24. Februar 2016, 11:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung Anhänger

Ich habe jetzt alles eingereicht und warte. Mit dem Geschädigten gibt es keinerlei streit. Der ist wirklich nett und nicht sauer. Wer ihm den Schaden bezahlt, ist ihm egal.

Autor:  Liesi [ 24. Februar 2016, 13:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung Anhänger

Ich habe meinen Hänger nicht separat versichert, bei mir ist der in der Autoversicherung drin und in der Pferdehalterhaftpflicht auch.

Autor:  marvin88288 [ 24. Februar 2016, 21:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung Anhänger

Snoeffi hat geschrieben:

Verursacht der Hänger einen Schaden, ohne dass er an einem Zugfahrzeug angehängt war (geparkter Hänger rollt weg und beschädigt z. B. einen Zaun etc.), dann ist das nicht versichert - es sei denn, man hat eine gesonderte Haftpflichtversicherung für den Hänger abgeschlossen.

Snoeffi


Hallo!

So scheint es zu sein, deshalb passiert ein Schaden immer beim manuellen rangieren :aoops: :klappe: ( der Wind , der Wind [smilie=hate-teach.gif] )

Gruß Torsten

Autor:  Frankenpony [ 25. Februar 2016, 07:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Versicherung Anhänger

Liesi hat geschrieben:
Ich habe meinen Hänger nicht separat versichert, bei mir ist der in der Autoversicherung drin und in der Pferdehalterhaftpflicht auch.


echt,das geht? wir haben unsere 2 Hänger nämlich seperat versichert und das kostet beim einen 38.- beim andren 110.- beide haben schwarze Kennzeichen, kann man die dann wirklich mitversichern? wie viel mehr kostest die PKW-versicherung wenn sie beim Zugfahrzeug mitversichert sind?
Bzw in der Tierhalterhaftpflicht für Pferde? (kann gar nicht glauben,dass das geht...)

Seite 1 von 1 Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
http://www.phpbb.com/