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Frage zur Zugkraft
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Seite 1 von 1

Autor:  isegal [ 26. November 2012, 09:58 ]
Betreff des Beitrags:  Frage zur Zugkraft

Mal eine Frage zur Anhängelast des Zugfahrzeugs.

Weil hier ja auch öfter geschrieben wird, ich hab nur 1 Pferd und brauche deshalb ein Auto mit nur XX Zugkraft.
Aber, ist denn die benötigte Zugkraft nicht vom zul. Gesamtgewicht des Anhängers abhängig ?
Mein vorheriges Auto z.B. durfte nur 1,8 t ziehen. Mein Hänger hat aber ein zul. Gesamtgewicht von 1,9 t. Also hätte ich den gar nicht ziehen dürfen, auch wenn nur ein Pferd drin ist.
Weiß jemand Genaues dazu ?

Autor:  Plondyne [ 26. November 2012, 10:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Zugkraft

NEIN.
Das zulässige Gesamtgewicht hat damit nichts zu tun.
das besagt doch lediglich, dass das Leergewicht des Anhängers plus Zuladung nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht sein darf.

Bei der Zugkraft geht es darum, wie viel das Auto als tatsächliches Gewicht zieht.

z.B. der kl. Toyota meiner bekannten darf gebremst 1,2 To. ziehen.
Der Pferdeanhänger von M. hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,3 to. und ein Leergewicht von 1,1 to.

Also dürfte sie rein theoretisch den Anhänger mit einer max. Zuladung von 0,1 to. ziehen.
(also noch nicht mal ein shetty)

Mein Böckmann Junior wiegt leer so um die 550 kg.
hier könnte Sie halt noch evtl. ein Pferd fahren.

Allerdings...
alleine schon vom Gefühl ist es bei vielen Autos ein total unangenehmes fahren, wenn man an der Grenze zieht.
Aber DÜRFEN -Ja, das darf man.

Wobei hier auch noch angemerkt sei, dass bei ganz vielen Anhängern das Leergewicht in den FAhrzeugpapieren nicht korrekt angegeben ist.
(hat mal irgendein Test auch bewiesen)
Es wird nämlich ohne allen Zusatz, wie Trennwand etc. gewogen...

Hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt...

Autor:  isegal [ 26. November 2012, 12:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Zugkraft

Plondyne hat geschrieben:
Das zulässige Gesamtgewicht hat damit nichts zu tun.
das besagt doch lediglich, dass das Leergewicht des Anhängers plus Zuladung nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht sein darf.


Hmm ........ bist Du Dir da so sicher ? Ich meine, ich weiß es nicht, deshalb frage ich ja, weil, ich denk da z.B. an eine Polizeikontrolle. Da werden ja die Fahrzeugpapiere kontrolliert (darf xxx ziehen) UND die Hängerpapiere (zul Gewicht xxx). Um zu kontrollieren, ob das eingehalten wurde, müsste ja dann gewogen werden. Und wenn das zul. GG des Hängers schon die zulässige Zugkraft des Autos überschreitet, macht sich doch keiner mehr die Mühe zu wiegen, oder ?


Plondyne hat geschrieben:
z.B. der kl. Toyota meiner bekannten darf gebremst 1,2 To. ziehen.
..... Also dürfte sie rein theoretisch den Anhänger mit einer max. Zuladung von 0,1 to. ziehen. (also noch nicht mal ein shetty)


Und genau das lässt mich meine Gedanken logisch erscheinen. Denn, mit so einem Fahrzeug kann man dann eben keinen Pferdehänger, sondern nur so einen kleinen Hüpfeanhänger ziehen

Plondyne hat geschrieben:
Allerdings...
alleine schon vom Gefühl ist es bei vielen Autos ein total unangenehmes fahren, wenn man an der Grenze zieht.


Da gebe ich Dir allerdings Recht :wink: :wink:

Plondyne hat geschrieben:
Hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt...

Ja, hast Du trotzdem :alol:

Autor:  Plondyne [ 26. November 2012, 12:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Zugkraft

Ja, ich bin mir sicher!

Und bei einer Fahrzeugkontrolle muss man natürlich Fahrzeugpapiere vorzeigen,
aber eben tatsächlich ggf. auf die Waage :wink:

Hatte nämlich bis vor einiger Zeit nämlich auch immer nur ein Zugfahrzeug, dass nur wenig ziehen durfte
und habe mich seinerzeit beim TÜV darüber informiert.

Kann man z.B. auch hier ganz nett rauslesen...

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987062852940823614/1_126.PDF

Seite 3

Zitat:
Da nämlich ist die "Anhängelast" vermerkt, die Sie wirklich mitführen dürfen. Auch sie ist auf das Gewicht bezogen, das augenblicklich am Haken hängt –
und nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers.

Autor:  isegal [ 26. November 2012, 14:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Zugkraft

Ok, hast mich überzeugt :wink:

Mich betrifft es ja zum Glück auch nicht (mehr), aber es hat mich jetzt einfach mal interessiert. Weil, man sieht manchmal schon sehr abenteuerliche Zuggespanne ... :roll: :wink:

Autor:  ExstilleMitleserin [ 26. November 2012, 19:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Zugkraft

Natürlich darfst Du einen Hänger ziehen, der ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat als die maximale Anhängelast Deines Autos!

Mein Auto darf z.B. auch nur 1.800 kg ziehen und der Hänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.000 kg. :keineahnung:
Da mein Hänger laut Papieren 546 kg, die Große 500 kg, die Kleine 450 kg und die Neue geschätzt etwas weniger wiegt, darf ich problemlos zwei Ponys damit ziehen.

Übrigens hat meine Mutter das unfreiwillig getestet:

Sie hat mit ihrem Auto (1200 kg Anhängelast) meinen Hänger mit meiner Kleinen gezogen- Also etwa 1050 kg.
Leider ist sie jemandem drauf gefahren. :? (Pferd heil, beim Hänger beim Abkuppeln mit Pferd ( :roll: :twisted: Polizisten halt) das Stützrad geschrottet, Auto Totalschaden)
Die Polizisten wollten ihr auch erstmal erzählen, dass sie den Pferdehänger gar nicht hätte ziehen dürfen. :roll:
Nach einem Anruf auf der Dienststelle haben sie dann nur noch recht kleinlaut gefragt, was das Pferd denn wiegen würde... :mrgreen:

Der Grund, warum vielen Pferdehängerfahrern die Waage zum Verhängnis wird ist ein anderer:
Die meisten Hänger haben nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.000 kg, wiegen aber um die 900 kg- 2 Großpferde gehen da nicht...

Autor:  *lieschen* [ 29. November 2012, 06:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Zugkraft

das mit dem Gesamtgewicht des Anhängers hat bisher beim Führerschein eine Rolle gespielt, wahrscheinlich kommst du da durcheinander.
Ändert sich aber wieder zum 1.1.2013 und wenn man die alte Klasse 3 oder einen Anhängerführerschein hat, ist es so oder so egal.

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