Plondyne hat geschrieben:
Das zulässige Gesamtgewicht hat damit nichts zu tun.
das besagt doch lediglich, dass das Leergewicht des Anhängers plus Zuladung nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht sein darf.
Hmm ........ bist Du Dir da so sicher ? Ich meine, ich weiß es nicht, deshalb frage ich ja, weil, ich denk da z.B. an eine Polizeikontrolle. Da werden ja die Fahrzeugpapiere kontrolliert (darf xxx ziehen) UND die Hängerpapiere (zul Gewicht xxx). Um zu kontrollieren, ob das eingehalten wurde, müsste ja dann gewogen werden. Und wenn das zul. GG des Hängers schon die zulässige Zugkraft des Autos überschreitet, macht sich doch keiner mehr die Mühe zu wiegen, oder ?
Plondyne hat geschrieben:
z.B. der kl. Toyota meiner bekannten darf gebremst 1,2 To. ziehen.
..... Also dürfte sie rein theoretisch den Anhänger mit einer max. Zuladung von 0,1 to. ziehen. (also noch nicht mal ein shetty)
Und genau das lässt mich meine Gedanken logisch erscheinen. Denn, mit so einem Fahrzeug kann man dann eben keinen Pferdehänger, sondern nur so einen kleinen Hüpfeanhänger ziehen
Plondyne hat geschrieben:
Allerdings...
alleine schon vom Gefühl ist es bei vielen Autos ein total unangenehmes fahren, wenn man an der Grenze zieht.
Da gebe ich Dir allerdings Recht
Plondyne hat geschrieben:
Hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt...
Ja, hast Du trotzdem
