Hallo!
Das Steht doch da!
Um den Faktor 1,2, den man für den Pferdeanhänger braucht nutzen zu können, braucht der Anhänger:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger .. oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten
nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder das Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der
Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des
Zugfahrzeugs.
Wenn der Hänger alles hat, braucht das Auto nur ABS. Fehlt dem Hänger ein Teil, kann das durch das Auto kompensiert werden, dann sind allerdings die nutzbaren Zugfahrzeuge eingeschränkt. Und hier es besonders wichtig, das es explexit im Schein drin steht. So reicht es nicht aus, so zumindest bei einigen Polizisten, wenn da hydraulishces Fahrwerk oder Luftfederung/Niveauregulierung steht. Es muß ein Satz mit "Stabilitätssystem" und "Anhänger" drin stehen.
Die jeweiligen Gewichte solltest du selber ausrechnen und mit den Vorgaben vergleichen können.
Schaust du ggf. auch hier:
http://www.boeckmann-anhaengerprofi.com ... er_61.htmlhttp://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngerGruß Torsten