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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juli 2008, 07:40 
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Was ähnliches ist bei uns vor gut 2 Wochen auch passiert.
Meine Freundin war gerade dabei ihre Stute von unserer Weide zu holen (hatte sie schon am Führstrick) als von hinten ein Friesenhengst durch 5 Koppelzäune gerannt kam. Meine Freundin hat um Hilfe geschrien. Da die Koppeln aber am Ortsrand sind, hat es einige Zeit gedauert, bis sie jemand hörte und angerannt kam. Da war es aber dann schon zu spät. Der Hengst ist mehrmals aufgesprungen und hat die Stute gedeckt. Meine Freundin hatte keine Chanze. Der Hengst gehörte einer Frau aus dem Dorf und steht nicht bei uns im Reitstall - wir wussten z.B. gar nicht, dass das ein Hengst ist. Meine Freundin hat dann mit der Frau geredet, dass sie auf keinen Fall möchte, dass die Stute ein Fohlen bekommt. Die Hengstbesitzerin wollte meine Freundin dann überreden, dass sie die Stute doch das Fohlen bekommen lassen soll und sie es ihr abkauft. Darauf ist meine Freundin aber nicht eingegangen. Der TA kam am selben Tag noch zur Untersuchung und am nächsten gleich nochmal. Es war ein Volltreffer. Gestern wurde dann abgespritzt. Die Kosten übernimmt die Versicherung der Hengsthalterin. Unsere Koppelzäune hat sie in der Zwischenzeit auch wieder repariert und der Hengst wurde gleich 3 Tage später zum Wallach gemacht.
Sollte Deine Stute trächtig sein, würd ich auf jeden Fall auch abspritzen lassen, auch wenn du´s evtl. selber zahlen musst. Eine Schwangerschaft und eine Geburt sind ja auch immer ein gewisses Risiko für die Stute und ob man das wirklich eingehen muss, für ein Fohlen von einem Hengst, dass man gar nicht will?
Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass die Hengstbesitzerin doch noch zur Vernunft kommt und bezahlt!


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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juli 2008, 07:41 
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Und vor allem nicht mehr mit der Frau rumdiskutieren :roll:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juli 2008, 10:20 
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Den Gang zur Polizei kannst Du Dir sparen, die inetressieren sich nur für Verstöße gegen Gesetze, die die öffentliche Ordnung/Sicherheit berühren und Kabbelein zwischen Pferfehaltern gehören da nicht dazu. "Vergewaltigung" gibt es im Tierreich nicht (würde bei einer rossigen Stute auch zu interessanten Diskussionen führen :-) ) und auch die Sachbeschädigung, die ersteinmal zu beweisen ist, ist nur bei Vorsatz strafrechtlich interessant.

Dein Problem ist ein Fall für's Zivilrecht. Also kannst Du vom Hengsthalter Ersatz für Deine Schäden verlangen. Dazu gehört eine Untersuchung der Stute sowie des Wallaches , Reperaturkosten des Zauns sowie alle Kosten, die durch das Abspritzen oder aber das Austragen des Fohlens enstehen. Im letzteren Fall mußt Du Dir aber den Wert des Fohlens auf den Schaden anrechnen lassen.

Sofern der Frau die Pferde auch tatsächlich gehören, ist da auch was zu holen, die Pferde nämlich :-).

Deine eigene Haftpflichtversicherung interssiert das ziemlich wenig.

Gruß,
Pegasus


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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juli 2008, 10:53 
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also ich glaub auch nicht das sowas die polizei interessiert - und vergewaltigt wurde deine stute bestimmt nicht, wenn sie hochrossig war. ich glaub eher die war mit spass bei der sache :mrgreen: sorry

was willst du denn machen wenn sie tragend is? was hast du denn für ne stute? wenn du das fohlen nicht willst - drücks ihr doch aufs auge...

nein kann ja verstehen das du sauer bist - wäre ich auch - ich würd auf jeden fall zusehen die pferde nicht mehr so in der nähe zu haben. bei uns is das übrigens so - das auch die besitzer in der nähe von hengsten dfür sorgen müssen, das auch von der seite alles top gesichert ist...

die hat keine ahnung von pferden? was will sie denn mit nem hengst?
leute gibts...


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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juli 2008, 11:56 
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erstmal vielen dank für eure tollen und wirklich interessanten beiträge !!

habe ihr gestern abend noch die urteile per mail zugeschickt und es kam wie immer keine reaktion. die hengste hat sie ja mittlerweile von der koppel geholt und alles so zerstört hinterlassen wie es war....

meine tierärztin kommt nächste woche- allerdings hat sie mir am telefon schon gesagt, dass wenn man das fohlen ( wenn vorhanden ) wegspritzen lässt, die stute eine gebärmutterentzündung bekommen kann... auch nicht schön....

das risiko für eine erstgebärende und dann gleich von einem so großen und schweren hengst, sollte man natürlich auch nicht ausser acht lassen...

meine stute ist ein friesenmix und nur 1,46 m groß- der hengst hatte schon locker 1,60m.

sollte sie wirklich tragend sein, mache ich auf jeden fall eine anzeige- ob es was bringt oder nicht, wird man dann sehen....

und falls von euch jemand unbedingt und schon immer mal so ein fohlen haben wolte: nur zu- ihr dürft euch gerne melden.... :?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juli 2008, 11:58 
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Ähm- nee danke :wink:
Wünsche viel Glück, dass alles gut gegangen ist!!!
(wobei das schon fraglich ist, gerade bei ungeplantem Natursprung, wenn die Stute von alleine steht...)


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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juli 2008, 12:22 
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die Anzeige mach JETZT, wieso warten ob tragend oder nicht? Deine Zäune sind JETZT kaputt und auch nur JETZT kann man anhand der Spuren alles nachvollziehen - Fotos reichen manchmal nicht.

Ich versteh gar nicht wieso Du das auch nur einen Tag verzögern willst!
Die Tussi hatte Zeit das gütlich anzugehen, jetzt eben anders.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juli 2008, 12:30 
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die koppel auf der sie stand gehört mir nicht- sie liegen nur nebeneinander- das muss die eigentümerin selber klären, wobei sie die auflage hatte stromzaun zu ziehen - 5 meter ab vom hauptzaun- hat sie sich leider nicht dran gehalten.

also wäre der schaden " NUR" an meiner stute..... und ob sie nun tragend ist,weiß ich ja leider noch nicht...


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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juli 2008, 12:43 
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Noch einmal für die Anzeigewütigen: Welche Norm des Strafgesetzbuches oder vergleichbaren hat die Frau verletzt, so daß eine Anzeige erfolgen könnte? Denn anzeigen heißt, daß der Staatsanwalt (also der Anwalt des Staates) ermitteln soll, weil ein Interesse des Staates (=öffentliche Ordnung&Sicherheit) verletzt wurde.

Für alles andere brauche ich einen privaten Anwalt, wenn überhaupt.

Gruß, Pegasus


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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juli 2008, 12:48 
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aber gefährdet sie nicht die sicherheit, wenn die pferde an einer anderen seite der koppel ausbrechen ? ihr glück war, dass sie auf meiner koppel gelandet sind...

wenn sie vorne ausbrechen befinden sie sich auf dem autobahnzubringer....


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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Juli 2008, 13:05 
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dakila hat geschrieben:
aber gefährdet sie nicht die sicherheit, wenn die pferde an einer anderen seite der koppel ausbrechen ? ihr glück war, dass sie auf meiner koppel gelandet sind...

wenn sie vorne ausbrechen befinden sie sich auf dem autobahnzubringer....


Die öffentliche Sicherheit ist interessant, aber sie sind eben nciht auf die Straße gelaufen sondern sondern zu Deinen Stuten. Also würde sie weder für die Vergangenheit bestraft noch würden ihr in Zukunft Vorschriften zur Hengshaltung gemacht, denn da gibt es so ohne weiteres keine Handhabe. Schon bei Kampfhunden war ein ziemlicher gesetzgeberischer Aufwand nötig, bis der Staat da eingreifen konnte.

Nein, das ist ein privates Problem und muß auch mit den dafür vorgesehenen Mitteln ausgefochten werden. Es gibt da einige Möglichkeiten, die Dir Dein Anwalt erläutern wird. Der Staat aber hält sich aus sowas raus...zum Glück!

Ich würde Ihr einen Brief per Einschreiben schicken, die Forderung der Art nach beschreiben (Untersuchung der Pferde, Zaunrepartur, ewatiger Nutzungsausfall wegen Trächtigkeit) und dann die Rechnungen schicken.

Gruß,
Pegasus


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. Juli 2008, 15:06 
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Also, ich bin die Freundin von PinaColada der das mit der Stute passiert ist. Ich kann zu dem Thema nur sagen (meiner jetzigen Erfahrung raus):

- Die Besitzerin der Hengste ist Verpflichtet Strom auf die Bänder zu machen (bei hengsten normalerweise auch noch innen, also verstärkt) was Hengste in Deckstimmung aber bestimmt nicht abhält durch die Zäune zu gehen. Da is der Trieb stärker

-Außerdem ist sie verpflichtet das ihrer Versicherung zu melden, ansonsten kannst du vor Gericht gehen, ich zum Beispiel wäre bis zum Äußersten gegangen wenn die besitzerin der hengstes der auf meiner Stute war gezickt hätte. Weil sie die Sorgfaltsplicht hat. Zum glück war die ganz umgänglich, aber ich hätte bzw. sehe es nicht ein dass ich das wegspritzen des Fohlens zahl! Sowas ist immer hengsthalter sache sie muss schauen dass sowas nicht passiert.

Noch dazu ist mir mittlerweile auch mit der Frau dies bei mir betrifft klar geworden: es ist sooooooooooo toll nen hengst zu haben *ironisch bin* aber die leute wissen gar nicht wirklich was das heisst. Grad bei so Wald und Wiesen Ställen... Ist halt toll nen hengst zu haben. Nur leider haben die meistens wenn das Vieh einmal blut geleckt hat fast keine chance mehr, hab ich ja selber gesehen.

Der Friesenhengst von der ist zum glück paar tage später gleich gelegt worden!

ABER: ich würd ihr die Hölle heiss machen und notfalls auch vor Gericht gehen wenn sie sich weigert es ihrer Versicherung zu melden!


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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Juli 2008, 09:24 
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Erklär mir mal einer warum ich jemanden wegen Sachbeschädigung nicht anzeigen / verklagen kann?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Juli 2008, 11:22 
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Sie ist nicht verpflichtet, dass ihrer Versicherung zu melden. Sie muss es sonst aber eben selbst zahlen....

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Irgendwann fahre auch ich einen T1!


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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Juli 2008, 12:35 
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Wohnort: Rheinland Pfalz
Ich hatte mal eine ähnliche Situation, allerdings genau umgekehrt. Da war ich als Hengstbesitzer die Geschädigte, weil sich eine Stutenbesitzerin das recht genommen hat, einen meiner Hengste auf ihre Stute zu lassen.

Ich habe auf Abspritzen bestanden und von ihre eine Summe als "Entschädigung" bekommen. Es waren weder Versicherung noch Polizei/Anwälte eingeschaltet. Ich habe aber ganz deutlich meinem Ärger Luft gemacht, die gute Frau mal aufgeklärt und kam ohne Murren an mein Geld.

Zur Sache Hengsthaltung:

-2jährige sind für mich "Fohlen", die durchaus noch 1 Jahr MIT Eiern auf der Weide laufen können/dürfen/sollen

- JEDES Pferd sollte möglichst Sicher eingezäunt sein. Stromzaun ist insbesondere für junge Pferde (nicht nur Hengste) Pflicht

- Jeder Halter von Althengsten sollte den ungewollten Deckakt mitversichert haben


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