Zitat:
4.4.1 Behandlung der Pferde
Fünfkämpfer müssen die Pferde sorgsam, fair und ohne Brutalität behandeln. Ein Fünfkämpfer/eine Fünfkämpferin, der/die eine Brutalität gegenüber einem Pferd begeht, wird bestraft.
Zitat:
In Einzelwettbewerben hat jeder Fünfkämpfer/jede Fünfkämpferin das Recht 5 Sprünge auf
dem Aufwärmplatz zu absolvieren. Der Aufwärmrichter muss alle Fünfkämpfer warnen,
wenn sie 4 mal gesprungen sind. Sollte der Fünfkämpfer/die Fünfkämpferin dennoch mehr
springen als die erlaubte Anzahl. werden sie für jeden Verstoß mit 10 Punkten bestraft.
Zitat:
Jede physische Intervention einer dritten Person während einer Runde, ob angefordert oder nicht,
mit dem Ziel, dem berittenen Fünfkämpfer oder seinem Pferd zu helfen, mit Ausnahme des Überreichens von Kopfbedeckungen und/oder Brillen, gilt als nicht autorisierte Hilfe und wird bestraft.
Mündliche Führung ist erlaubt.
Zitat:
Unsachgemäße Verwendung der Gerte
*nur vor oder nach dem Parcours anwendbar
Verwarnung*
oder 10 Punkte
oder Disqualifikation
hier noch was zu der Aussrüstung
Zitat:
Teil A: Individuelle Ausrüstung
4.7 Kleidung
4.7.1 Kleidung von Fünfkämpfern, Trainern und Funktionären
Fünfkämpfer, Trainer und Offizielle müssen im Reitstadion angemessen gekleidet sein. Diese Verpflichtung umfasst auch das Abgehen des Parcours, aber an einem Nicht-Wettkampftag dürfen
Athleten und Trainer den Parcours in Freizeitkleidung (T-Shirt und lange Hose) begehen.
i) Bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, Weltcups und Weltcup-Finals und kontinentalen
Meisterschaften müssen alle Fünfkämpfer eine Reitjacke oder eine Militär- oder Polizeiuniform
mit einem nationalen Abzeichen (NOC-Emblem, Flagge, Armbinde oder Abzeichen) in einer
Größe von 7 bis 10 cm tragen.
ii) Bei allen anderen UIPM-Wettbewerben können zivile Fünfkämpfer Folgendes tragen:
a) die von ihrer NV anerkannte Uniform eines Reitvereins oder
b) die Jagduniform (roter oder schwarzer Mantel, weiße Hose und Jagdmütze) oder
c) Reitjacke oder Nationaltrainingsjacke, weißes Hemd, Kragen und Krawatte, Kniehose, Jodhpurhose oder Reithose.
iii) Angehörige der Streitkräfte, Polizisten und Mitarbeiter eines Militärbetriebs und eines nationalen
Gestüts können Zivil- oder Dienstkleidung tragen. Beide müssen ein Hemd, einen Kragen und
eine Krawatte enthalten. Die NVs sind über alle Beschränkungen zu informieren entweder
durch das Einladungsschreiben oder durch die UIPM.
iv) Das Tragen eines Rückenprotektors (Sicherheitsweste) für Fünfkämpfer ist sehr empfehlenswert
v) Der Fünfkämpfer ist verpflichtet, Reitstiefel oder Beinschützer mit Reitschuhen zu tragen. Stiefel
können aus Leder oder Gummi sein.
vi) Es ist kein Schmuck oder sichtbares Piercing erlaubt. Athleten müssen diese Gegenstände entfernen oder sicher abdecken.
vii) Das Haar muss so befestigt werden, dass es die Startnummer nicht verdeckt.
4.8 Ausrüstung
4.8.1 Kopfschutz
i) Alle Fünfkämpfer müssen eine schützende Kopfbedeckung mit Kinnriemen tragen, die während
des Aufsitzens immer fest befestigt ist - auch während des Aufwärmens. Sollte der Fünfkämpfer
während des Ritts seine Kopfbedeckung verlieren, muss er anhalten und seine Kopfbedeckung
wieder aufsetzen, bevor er den Ritt fortsetzt.
ii) Normen für Reitkappen. Alle Reitkappen müssen den aktuellen FEI International Standards entsprechen und ein Homologationszeichen tragen.
4.8.2 Gerte
Die maximale Länge der Gerte beträgt 75 cm. Die Gerte darf am Ende nicht beschwert werden
und darf keine scharfen oder scharfen Kanten haben.
4.8.3 Gebrauch der Gerte
Die Geste darf nur zur Sicherheit, Korrektur und Ermutigung verwendet werden. Allen Fünfkampfsportlern wird empfohlen, die folgenden guten Möglichkeiten der Verwendung der Gerte in Betracht zu ziehen, die nicht vollständig sind:
i) Verwendung der Gerte in der Rückhandposition zur Erinnerung.
ii) Nachdem die Gerte benutzt wurde, dem Pferd die Möglichkeit geben zu reagieren, bevor sie
erneut verwendet wird.
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4.8.4 Nicht korrekter Gebrauch der Gerte
Der Schiedsrichter (in der Wettkampfarena) und der Aufwärmrichter (in der Aufwärmarena) sind
dafür verantwortlich, den Einsatz der Gerte zu bewerten. Diese Situationen gelten als unsachgemäßes Reiten und werden nach oder ohne Vorwarnung mit 10 Modernen Fünfkampfpunkten bestraft. Im Falle einer Wiederholung wird eine Disqualifikation ausgesprochen. Im Falle von offensichtlicher Grausamkeit oder offensichtlicher Missachtung der beschriebenen Verfahren wird der
Athlet ohne Vorwarnung disqualifiziert.
i) Pferde schlagen:
a) bis zum Ausmaß der Verletzungsgefahr;
b) mit dem Peitschenarm über Schulterhöhe;
c) mit übermäßiger Gewalt;
d) ohne dem Pferd Zeit zur Reaktion zu geben.
ii) Pferde an jedem Ort treffen, außer:
a) auf den Schenkeln mit der Gerte in Rückhand- oder Vorhandposition;
b) unter der Schulter mit der Gerte in der Rückhandposition;
iii) Schlagen von Pferden mit übermäßiger Häufigkeit:
Bei der Untersuchung von Fällen übermäßiger Häufigkeit berücksichtigt der Reitdirektor alle relevanten Faktoren wie:
a) ob die Anzahl der Schläge angemessen und notwendig war, unter Berücksichtigung der Er-
fahrung des Pferdes;
b) ob das Pferd weiterhin reagiert hat;
c) den Grad der Gewalt, der angewendet wurde; je öfter ein Pferd getroffen wurde, desto stren-
ger wird die Ansicht über den Grad der Gewalt sein, der angemessen ist.
4.8.5 Sporen
i) Die maximale Länge des Dorns einer Spore beträgt 30 mm, gemessen von der Außenseite des
gebogenen Teils. Sporen mit Spornrädchen, beweglichen Rädern, scharfen oder schneidenden
Kanten sind nicht erlaubt.
ii) Wenn der Fünfkämpfer auf dem Rücken eines Pferdes sitzt, müssen die Sporen immer nach
unten zeigen.
4.8.6 Kontrolle der Gerte und Sporen
Gerte und Sporen müssen vor dem Aufsitzen und unmittelbar bevor jeder berittene Fünfkämpfer
die Wettkampfarena betritt vom Ausrüstungsrichter kontrolliert werden.
4.8.7 Verwendung einer nicht erlaubten Gerte
Die Verwendung einer unbefugten Gerte oder von Sporen nach der Kontrolle in der Arena, der
Aufwärmarena oder anderswo in der Nähe des Reitstadions führt zur Eliminierung.
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Teil B: Vom Veranstalter bereitgestellt Ausrüstung
4.9 Weitere Ausrüstung
4.9.1 Hindernisse
i) Es dürfen keine vollständig geschlossenen Hindernisse vorhanden sein. Ein Hindernis gilt als
vollständig geschlossen, wenn ein Fünfkämpfer, der seinen ersten Teil springt, es nicht verlassen kann, ohne einen zweiten Sprung zu machen.
ii) Die maximale Größe der Hindernisse ist:
Senioren Junioren Andere
aufrechtes Hindernis 120 cm 110 cm 100 cm
Hochweitsprung 120 x 150 cm 110 x 130 cm 100 x 120 cm
Oxer (gleiche Stangen) 120 x 130 cm 110 x 120 cm 100 x 110 cm
iii) Die Hindernisse müssen aufsteigend in der Reihenfolge nummeriert sein, in der sie gesprungen
werden müssen. Kombinationshindernisse tragen nur eine einzige Zahl. Diese Nummer kann
an jedem Element zum Nutzen des Schiedsrichters und der Fünfkämpfer wiederholt werden. In
diesem Fall wird durch Unterscheidungsbuchstaben ergänzt (Beispiel 8A, 8B, 8C).
iv) Die Hindernisse für den Staffelwettbewerb sind aus denjenigen des Einzelwettbewerbs auszuwählen, aber sie können im Reitstadion an anderen Positionen platziert werden.
v) Die Hindernisse müssen in ihrer Gesamtheit in Form und Aussehen einladend, abwechslungsreich und vielseitig sein und zu ihrer Umgebung passen. Die Hindernisse und ihre Bestandteile
müssen so sein, dass sie abgeworfen werden können, ohne so leicht zu sein, dass sie bei der
geringsten Berührung fallen oder so schwer, dass sie Pferde zum Sturz bringen können.
vi) Die Hindernisse dürfen nicht unsportlich sein und sie dürfen keine unangenehmen Überraschungen für fremde Fünfkämpfer bieten.
vii) Stöcke und andere Elemente der Hindernisse werden von Stützen (Cups) gehalten. Der
Durchmesser der Stützen muss etwas größer sein als der der Stange und maximal ein Drittel
des Umfangs, ohne sie zu greifen. Die Stange muss in der Lage sein, auf seiner Stütze zu rollen. Für Bohlen, Balustraden, Schranken, Tore usw. muss der Durchmesser der Stützen offener
oder sogar ebener sein.
viii) FEI-zugelassene Sicherheitsschalen müssen als Stütze für die hinteren Stangen der Hochweithindernisse verwendet werden und im Falle einer Dreifachstange zur Abstützung der mittleren und hinteren Stangen des Hindernisses. Sicherheitsschalen müssen auch im Trainingsbereich verwendet werden. Es ist die Verantwortung des TD/NTBs, vor Wettkampfbeginn durch
das LOC festzulegen, ob Sicherheitsschalen verwendet werden.
ix) die in diesen Regeln festgelegten Grenzen für die Höhe und Ausbreitung von Hindernissen sind
mit größter Sorgfalt zu beachten. Sollte es jedoch vorkommen, dass das maximale Maß geringfügig überschritten wurde durch das Material, das für den Bau des Hindernisses verwendet
wurde oder durch die Position des Hindernisses auf dem Boden, gelten die festgelegten
Höchstmaße nicht als überschritten, wobei die zulässige Toleranz maximal 5 cm beträgt.
x) Ein Hindernis, unabhängig von seiner Konstruktion, kann nur dann aufrecht genannt werden,
wenn alle Elemente, aus denen es besteht, auf der Absprungseite in der gleichen vertikalen
Ebene positioniert sind ohne Geländer, Böschung oder Graben davor. Eine Wand mit einer geneigten Fläche darf nicht als aufrechtes Hindernis bezeichnet werden.
xi) Ein Hochweithindernis ist ein Hindernis, das so gebaut ist, dass es sowohl in der Breite als auch
in der Höhe eine Anstrengung erfordert.
xii) Der Oxer ist ein Hochweithindernis, das so gebaut ist, dass die oberen Stangen sowohl an der
Absprung- als auch an der Landeseite gleich hoch und parallel sind.
xiii) Unter einer doppelten oder dreifachen Kombination versteht man eine Sammlung von 2 oder 3
Elementen mit einem Abstand zwischen ihnen von mindestens 7 m und höchstens 12 m, die 2
oder 3 aufeinanderfolgende Sprünge erfordert. Der Abstand wird von der Basis des Elements
auf der Landeseite zur Basis des nächsten Elements auf der Absprungseite gemessen.
xiv) Böschungen, Hügel, Rampen und abgesenkte Wege, unabhängig davon, ob sie irgendeine Art
von Hindernis umfassen und in welcher Richtung sie genommen werden sollten, sind als kombinierte Hindernisse anzusehen. Der UIPM TD/NTB muss vor dem Wettbewerb entscheiden, ob
ein solches Hindernis als Kombination betrachtet werden soll, und seine Entscheidung muss
auf dem Plan des Parcours dargestellt werden
https://www.dvmf.de/wp-content/uploads/ ... eutsch.pdfAuszug aus dem deutschen Regelwerk
zu der Ausrüstung der Pferde steht nicht viel