fleur belle, deinen Unmut darüber kann ich nach vollziehen.
Obwohl ihr Ritt durchaus gleichwertig war, kommen in der Regel die Gelegenheitsturnierreiter mangels Routine/Bekanntheitsgrad an den Vielstartern nicht vorbei.
Das Argument der Einlaufprüfung sehe ich zwiespältig, denn die nächstniedere Prüfung findet oft genug nicht zwangsläufig vor der schwereren Prüfung statt.
agroguppy hat geschrieben:
Vor vielen Jahren gab es mal eine Regelung, das ein Pferd in einer Klasse " ausgesiegt" hatte. Bedeutete , wenn das Pferd eine gewisse Anzahl von Siegen in der Klasse hatte, dann für das kommende Jahr in dieser Klasse nicht mehr startberechtigt war. So konnte es passieren, das bei einem Besitzwechsel, auch der neue Reiter in der Leistungsklasse nicht starten konnte, obwohl er das Pferd genau dafür gekauft hatte.
Kann ich mich auch dran erinnern, das kam Mitte der 80er. Warum, kann ich bis heute nicht verstehen.
Denn, bis dahin galten die Beschränkungen genauso, wie Falko das wieder vorschlägt - entweder für das jeweilige Pferd/Reiterpaar bzw. Pferd oder Reiter.
Meiner Meinung nach, wäre das Problem heute (auch dank EDV) viel einfacher zu lösen, wenn innnerhalb der jeweiligen Prüfung eine eigene Abteilung
Einlaufprüfung ausgeschrieben wäre.
Klar, gibt es das zur Zeit nicht, aber die nächste LPO-Überarbeitung kommt bestimmt
Meine Definition von....
Vielstarter - Amateur, (LK 6) der auf nahezu jedem Turnier in der näheren und weiteren Umgebung anzutreffen ist.... irgendwie schon halbwegs professionell unterwegs.
Gelegenheitsstarter - ebenfalls Amateur (LK6), aber mangels Möglichkeiten (Transport, des Pferdes, beruflicher/familiärer Einschränkungen, etc....) eher in einem engeren Kreis um die heimische Reitstätte unterwegs.... meist nur 1 bis wenige Male im Jahr.