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 Betreff des Beitrags: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Januar 2013, 15:18 
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Folgende Sätze aus der Ausschreibung:
Zitat:
gem.LPO 6-jährige nur ohne Erfolge bis NS in Dressur- bzw. Dressurpferde-LP der Kl.A u./o. höher.

d.h. wenn das Pferd, 6jährig, bis Nennungsschluss einen Sieg in einer Eignungsprüfung Kl.A hat, ist es Startberechtigt?


Zitat:
6-jährige nur mit nicht mehr als 1 Erfolg in Dressur- bzw. Dressurpferde-LP der Kl. A bzw. in Spring- bzw. Springpferde-LP Kl. A u./o. höher.

d.h. wenn das Pferd, 6jährig, einen Sieg aus dem Vorjahr in einer Eignungsprüfung Kl.A hat, ist es Startberechtigt?
Was wäre, wenn es bis zur Prüfung oder auch bis Nennungsschluss noch weitere Erfolge hat?


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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Januar 2013, 15:27 
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Ja und ja.

Ich habe es noch nie erlebt, dass 6-jährige mit Eignungserfolgen von irgendetwas ausgeschlossen wurden. Es zählen in der Regel immer nur die Erfolge der passenden Disziplin, d.h. in Dressurpferdeprüfungen gibt es unterschiedliche Einschränkungen für Dressur(pferde)-platzierte 6-jährige Pferde und im Springen für Spring(pferde)-platzierte 6-jährige Pferde.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Januar 2013, 15:33 
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genau so wie allrounder schreib: nur die Erfolge in Dr (Pf) A und höher, bzw. in Sp (Pf) A und höher zählen. Eignungserfolge für diese beiden Prüfungsarten aber nicht.
Auch nicht, wenn du in diesem Jahr noch 20 Siege in Eignungen hättest :-D

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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Januar 2013, 16:08 
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Aber was wäre z.B. bei einem Dressurpferde-Erfolg, bin ich dann den Rest vom Jahr beim 2. Fall ausgeschlossen oder nicht?


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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Januar 2013, 16:32 
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Bei nur einem Erfolg nicht, denn der Eignungssieg zählt ja hier auch nicht dazu. Theoretisch könnte ein Veranstalter natürlich her gehen und seine Ausschreibung dahingehend gestalten, daß er auch Eignungserfolge als Ausschlußkriterium definiert, aber das müsste dann auch explizit so in der Ausschreibung drin stehen.

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Ich habe keine Macken, das sind Spezialeffekte.
Ich sehe nur so brav aus, damit die Überraschung größer ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Januar 2013, 16:39 
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und bei mehreren, also nur mal theoretisch....


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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Januar 2013, 16:59 
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hat dein Pferd mehr als eine Placierung in Dr oder Spr (z.T. an 1-x.Stelle) dann ist es nicht mehr in Drpf. oder Sprpf-Prüfungen zugelassen. Mit Eignungsprüfungen hat das nichts zu tun,egal wie viele Siege etc du dort erritten hast.

Allerdings habe ich keine Erfahrung in wie weit man heute sehen kann, daß man in der laufenden Saison schon x Placierungenin Dr/Spr. erzielt hat.

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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Januar 2013, 20:58 
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Nimm doch einfach ganz wörtlich das was dasteht:
Eignungserfolge zählen bei beiden Formulierungen nicht als Ausschlusskriterium, egal wieviele Siege und Platzierungen du da erritten hast oder dieses Jahr noch erreitest.
Nur pro Disziplin bezogen bist Du bei der ersten Formulierung mit der ersten Platzierung für weitere Prüfungen nicht mehr startberechtigt (sofern der Nennungsschluss erst nach der Platzierung ist), bei der zweiten Formulierung bist Du erst mit der zweiten Platzierung nicht mehr startberechtigt (wiederum wenn Nennungsschluss nach der Platzierung ist).


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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 22. Januar 2013, 08:12 
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Bearly hat geschrieben:
..., bei der zweiten Formulierung bist Du erst mit der zweiten Platzierung nicht mehr startberechtigt (wiederum wenn Nennungsschluss nach der Platzierung ist).

Genau die Info fehlt mir aber im Text irgendwie....

Naja, die Frage ist ja auch mehr Theoretisch, nur mit der Eignung generell war ich mir unsicher, weils ja Eignung Kl.A ist und ich nicht sciher war, ob das dann als Dressur und/oder Sprinfprüfung gilt. Aber das ist ja nun gekklärt. Danke.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 22. Januar 2013, 08:22 
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Bajana hat geschrieben:
Bearly hat geschrieben:
..., bei der zweiten Formulierung bist Du erst mit der zweiten Platzierung nicht mehr startberechtigt (wiederum wenn Nennungsschluss nach der Platzierung ist).

Genau die Info fehlt mir aber im Text irgendwie....


Aber im Text steht doch ganz eindeutig drin:
"nicht mehr als 1 Erfolg in Dressur- bzw. Dressurpferde-LP der Kl. A bzw. in Spring- bzw. Springpferde-LP Kl. A u./o. höher"

"Nicht mehr als 1" heißt ganz eindeutig mit einem darf man noch reiten und mit mehr als einem (also ab 2) nicht mehr!

Stand der Text eigentlich genau SO in der Ausschreibung oder ist das frei wiedergegeben? So wie es dasteht würden nämlich glaub(!) ich nur die Erfolge aus dem Vorjahr zählen und das von wegen "bis Nennungsschluss" würde nicht gelten. Normalerweise heißt es bei den 6-jährigen aber immer "bis Nennungsschluss"!


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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 22. Januar 2013, 08:32 
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Text ist 1 zu 1 aus Neon kopiert. Das mit 1 Erfolg ist schon klar, aber eben die Fehlende Zeitpunktangabe, wo beim gleichen Turnier bei der anderen Prüfung ganz klar bis NS steht fand ich interessant. Einfach generell, nicht unbedingt wegen der Prüfung, weil das wird vermutlich das erste Turnier der Saison, von daher für mich in dem Fall unrelevant. Aber vielleicht begegnet mir der gleiche Text ja nochmal dieses Jahr.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Januar 2013, 07:43 
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Also Eignungserfolge zählen nicht zur Anrechnung für Dressur oder Springpferdeprüfungen hinzu.
Schade ist daß sie wieder die Startbreitschaft der 6-Jährigen geändert haben, vorher durfte man starten wenn man nicht mehr als zwei Platzierungen hatte, fand ich besser aber hätte mir mit meiner 6-Jährigen leider auch nichts gebracht, wir habens immerhin auf gigantische drei Platzierungen in Drpf A und A-Dressur gebracht letztes Jahr, wow, waren aber auch ziemlich faul......und sie ist ja nicht so das große Dressurpferd.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. März 2013, 17:30 
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Ichhab in diese Richtung auch noch mal eine Frage.
Wenn in einem A Springen steht "Pferde ohne Platzierung in M und höher"... zählen da Springpferdeprüfungen mit zu?
Laut meiner RL nicht, habe aber gerade keine LPO zur Hand.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. März 2013, 19:02 
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Meiner Meinung nach zählen Springpferdeprüfungen auf jeden Fall dazu. Die Frage wäre eher ob Springreiterprüfungen dazu zählen, aber das ist hier ja uninteressant. Ist aber ohne Gewähr, weil ich nicht in der LPO nachgeschaut hab.

Snoeffi

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 Betreff des Beitrags: Re: Einschränkung bzgl. Erfolge
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. März 2013, 19:09 
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springreiterprüfungen? meinst du Stil?

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grundsätzlich gilt: "Jeder blamiert sich selbst, so gut er kann"!


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