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Autor:  Littlel [ 4. Oktober 2012, 08:15 ]
Betreff des Beitrags:  Löschen

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Autor:  babalou [ 4. Oktober 2012, 08:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Eingerissene Maulwinkel auf Turnier - Verfahren durch FN

Um es mal Allgemein zu halten:

Verstöße gegen die in § 920 LPO aufgeführten Verhaltensregeln können gem. § 921 LPO mit Verwarnung, Geldbußen und/oder Sperren für Reiter und/oder Pferd geahndet werden.

Was genau auf die zu kommt wird die LK entscheiden.

Gruß babs

Autor:  Littlel [ 4. Oktober 2012, 08:39 ]
Betreff des Beitrags: 

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Autor:  Plondyne [ 4. Oktober 2012, 08:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Eingerissene Maulwinkel auf Turnier - Verfahren durch FN

Hallo,

ich kann zu deinem konkreten Fall zum Glück nichts sagen.
Hatte sowas noch nie- also weder kaputte Maulwinkel, noch ein Verfahren.

Aber ich habe es schon mal erlebt, dass ich das Pferd einer Bekannten reiten sollte, weil die Bekannte die entsprechende Lkl. noch nciht hatte.
Hatte dann auch brav genannt, aber Prfg. wurde auf den Fr. vorgezogen u. da konnte ich nicht.

Bin dann am nächsten Tag zur Meldestelle und wollte mir mein Nenngeld wiederholen, da werde ich :ashock: angeschaut
und der gute Mann von der Meldestelle erklärte mir in nicht so ganz netter Stimmlage, dass es jawohl eine Unverschämtheit sei,
erst zu reiten u. sich dann das Nenngeld wiederholen zu wollen.

Ich [smilie=ahgg_eek2.gif]

Nach viel "klimm-Bim" stand ich dann wie Ober-Depp vor dem LK-Beauftragtem, habe meinen Start im L verpasst u. am Ende kam raus,
dass meine BEkannte unter meinem Namen gestartet ist.

Für sie gab es dann auch ein Verfahren...
da noch junge Erwachsene "nur" 3 Monate Sperre u. ein paar Euro...

Autor:  Littlel [ 8. Oktober 2012, 06:48 ]
Betreff des Beitrags: 

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Autor:  Plondyne [ 8. Oktober 2012, 07:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Eingerissene Maulwinkel auf Turnier - Verfahren durch FN

Sorry...
das weiß ich nicht.

die betreffende Person hat das Thema nicht grade "breit getreten". :wink:

Autor:  pingu [ 15. Oktober 2012, 20:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Eingerissene Maulwinkel auf Turnier - Verfahren durch FN

wenn du in Westfahlen bist bekommst du doch auch bestimmt die Reiter und Pferd Zeitung da steht meine ich sowas immer drin bzw wird da bekannt gemacht wegen der Verstöße gegen die LPO .... guck da mal auf das Datum vom Verstoß und dann auf das erscheinungsdatum der zeitung - ansonsten ruf doch einfach mal bei der FN an die werden dich schon nicht beißen . Du hast es weder mit Absicht gemacht , noch sonstiges , mein Gott ist nun passiert und ihr habt es Überlebt . So schlimm finde ich das echt nicht da gibt es weiß gott schlimmeres wirklich . Wir haben einen auf der Arbeit der hat leider öfter eingerissene Mundwinkel obwohl wirklich kaum Zügel aufgenommen oder nicht einmal gerissen etc . Der wird nur mit ganz durchhängendem Zügel geritten und hat das weicheste Gebiss wie geht es wird vorher und hinterher geschmiert - Er hat alles von TA gecheckt bekommen .... und dennoch reißt es öfter ein . Der ist einfach empfindlich da. Und Gebisslosreiten bei nem 3 jährigen Hengst muss nun auch nicht sein .

Autor:  Littlel [ 16. Oktober 2012, 09:38 ]
Betreff des Beitrags: 

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Autor:  annamaus692 [ 16. Oktober 2012, 11:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Eingerissene Maulwinkel auf Turnier - Verfahren durch FN

Ich denke wenn du aus Westfalen kommst wirst du vielleicht sogar selber drinstehen.. :roll:
Da stehen oft verstöße gegen § 920 dann mit Namen des Reiters und Strafe meistens so 50€ Geldbuße.
Ich hatte mit meinem alten Pferd mal ein Problem mit dem Impfintervall das hat 25€ gekostet,sollte natürlich aber kein 2. Mal vorkommen...


Liebe Grüße

Autor:  Blümchen1987 [ 16. Oktober 2012, 12:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Eingerissene Maulwinkel auf Turnier - Verfahren durch FN

Bei uns in Bayern und auch im angrenzenden BaWü kenne ich es nur so, dass nach einem solchen Verstoß, auch Impfverstöße, Scheuerstellen irgendwo etc. der LK-Beauftragte vom nächsten genannten Turnier einen Brief bekommt, dass dieses Pferd bitte auf diesen Verstoß hin nochmal kontrolliert werden soll. Wenn da alles ok ist, ist die Sache angeblich vergessen. Mit den offiziellen FN-Verfahren das kenne ich nur bei mehrmaligen Verstößen, beim ersten Verstoß habe ich das hier bei uns noch nie gehört.

Autor:  Sammy [ 16. Oktober 2012, 12:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Eingerissene Maulwinkel auf Turnier - Verfahren durch FN

das mit dem Impfen in Bayern, dass der LK Beauftragte nur einen Brief bekommt stimmt so nicht.

Selbst schon erlebt.

Letztes Jahr wurde unser Pferd gesperrt, weil die Vorbesitzer vor über 6 Jahren eine Impfung ein paar Monate später machen ließen.
Der Pass wurde nicht zum ersten Mal kontrolliert. Da war aber wohl ein übereifriger TA am Werk.
Meldung an die LK - Lk beschloss, dass wir grundimmunisieren müssen.

Beim ersten Turnier wo wir wieder starten durften, schickte die LK ein Fax und unser Pass wurde kontrolliert, ob auch wirklich die Impfungen gemacht wurden.

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