Ich Zitiere mal die Kalenderveröffentlichung der FN
Zitat:
Kalenderveröffentlichung / Stand 21.05.2012
Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) 2008
Anpassung/Ergänzung zum 1. Juni 2012
Durchführungsbestimmungen zu § 66.6.10
- Impfschutz gegen Influenzavirusinfektionen -
Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen sind von einem Tierarzt wie folgt durchzuführen und von
diesem entsprechend, einschließlich Unterschrift und Stempel, im Pferdepass zu dokumentieren:
A) Grundimmunisierung
Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Bei den ersten zwei Impfungen ist ein Abstand
von mindestens 28 Tagen bis höchstens 70 Tagen einzuhalten.
Die dritte Impfung ist im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen nach der zweiten Impfung
durchzuführen.
B) Wiederholungsimpfungen
Wiederholungsimpfungen sind im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen (bis einschließlich
31.12.2012 im Abstand von 7 Monaten + 21 Tagen) durchzuführen.
Zusätzlich wird eine Impfung gegen Herpesvirusinfektionen empfohlen. Ordnungsgemäß durchgeführte
Impfungen gegen Tetanus werden als selbstverständlich erachtet.
Eine Teilnahme an einer PLS ist möglich, wenn:
a) bei der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung
14 Tage vergangen sind,
b) bei Wiederholungsimpfungen und der dritten Impfung der Grundimmunisierung 7 Tage nach der
letzten Impfung vergangen sind,
c) bei fehlender Information über die Grundimmunisierung das Pferd in den letzten drei Jahren regelmäßig,
das heißt, im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen (bis einschließlich
31.12.2012 im Abstand von 7 Monaten + 21 Tagen), nachweislich geimpft wurde.