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Was muß ich tun, um in WBO-Prüfungen starten zu dürfen?
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Autor:  Miss Sunshine [ 7. Mai 2012, 06:34 ]
Betreff des Beitrags:  Was muß ich tun, um in WBO-Prüfungen starten zu dürfen?

Sooo, da ich mich nun doch mit dem Gedanken trage, in Euren Ü30-E-Reiter-Club einzutreten, benötige ich erst mal "Starthilfe" [smilie=timidi1.gif]

Was muß ich denn alles dazu beantragen?
Vereinszugehörigkeit ist geregelt und Pferd hat nen (ungarischen!) Equidenpaß...

:thxs:

Autor:  maharani [ 7. Mai 2012, 06:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Was muß ich tun, um in WBO-Prüfungen starten zu dürfen?

Nennungsformular für WBO Turniere bei der FN runterladen ausdrucken, nennen, bezahlen ... fertig :-D Ach ja, natürlich muß das Pferd gültige Influenzaimpfungen haben.

Viel Spaß!!!

Autor:  Miss Sunshine [ 7. Mai 2012, 07:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Was muß ich tun, um in WBO-Prüfungen starten zu dürfen?

Danke!

Influenza dann halbjährlich, oder?
Die Freizeitpferde werden ja in der Regel nur jährlich geimpft.

Autor:  Plondyne [ 7. Mai 2012, 07:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Was muß ich tun, um in WBO-Prüfungen starten zu dürfen?

Ja,
die Influenza-Impfung ist für Turnierpferde hlabjährlich vorgeschrieben.

Viel Spaß!

Autor:  Blümchen1987 [ 7. Mai 2012, 07:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Was muß ich tun, um in WBO-Prüfungen starten zu dürfen?

Es kommt drauf an, ob der Veranstalter die gültige Impfung vorschreibt bzw. was die besonderen Bestimmungen des jeweiligen Landesverbandes vorschreiben. Bei gemischten WBO/LPO-Veranstaltungen ist es so, dass alle WBO-Pferde geimpft sein müssen. Falls du einen NEON-Zugang braucht, geht das problemlos für dich (habe ich erst kürzlich für unser WBO-Kind gemacht), wie das allerdings mit deinem Pferd ist, kann ich dir leider nicht sagen, weil das Pony vom WBO-Kind dem Kind automatisch zugeordnet worden war.

Autor:  catty1981 [ 7. Mai 2012, 19:22 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Was muß ich tun, um in WBO-Prüfungen starten zu dürfen?

Blümchen1987 hat geschrieben:
Es kommt drauf an, ob der Veranstalter die gültige Impfung vorschreibt bzw. was die besonderen Bestimmungen des jeweiligen Landesverbandes vorschreiben. Bei gemischten WBO/LPO-Veranstaltungen ist es so, dass alle WBO-Pferde geimpft sein müssen. Falls du einen NEON-Zugang braucht, geht das problemlos für dich (habe ich erst kürzlich für unser WBO-Kind gemacht), wie das allerdings mit deinem Pferd ist, kann ich dir leider nicht sagen, weil das Pony vom WBO-Kind dem Kind automatisch zugeordnet worden war.


Für WBO reicht es wenn du das pferd dann auf dem formular angibst, ansonsten kannst du, wenn dein pferd fn eingetragen ist, die lebensnummer bzw isonuzmmer eingeben und dann dir zuordnen, vor dem ersten nenne musst du dann das geburtsdatum des pferdes eingeben, sozusagen um zu bestätigen dass du das tier wirklich kennst...

Autor:  Sunshine [ 9. Mai 2012, 21:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Was muß ich tun, um in WBO-Prüfungen starten zu dürfen?

Blümchen1987 hat geschrieben:
Es kommt drauf an, ob der Veranstalter die gültige Impfung vorschreibt bzw. was die besonderen Bestimmungen des jeweiligen Landesverbandes vorschreiben.


Und falls einer die besonderen Bestimmungen von NRW hat, kann er mir die vielleicht zuschicken, weil meine Nachfrage beim Verband hat ergeben, dass sie nicht wissen, dass es sowas gibt. [smilie=timidi1.gif] :keineahnung:
Aber sehr freundlich sind die da. :-D

Autor:  Blümchen1987 [ 10. Mai 2012, 06:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Was muß ich tun, um in WBO-Prüfungen starten zu dürfen?

Sunshine hat geschrieben:
Blümchen1987 hat geschrieben:
Es kommt drauf an, ob der Veranstalter die gültige Impfung vorschreibt bzw. was die besonderen Bestimmungen des jeweiligen Landesverbandes vorschreiben.


Und falls einer die besonderen Bestimmungen von NRW hat, kann er mir die vielleicht zuschicken, weil meine Nachfrage beim Verband hat ergeben, dass sie nicht wissen, dass es sowas gibt. [smilie=timidi1.gif] :keineahnung:
Aber sehr freundlich sind die da. :-D

Haha, und manchmal bin ich doch froh, in Bayern zu wohnen :wink: Aber jetzt mal im Ernst. Ich dachte immer, jede Landeskommission hätte eigene "Besondere Bestimmungen". Was seid ihr nochmal genau für ein Verband?

Autor:  Sunshine [ 10. Mai 2012, 14:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Was muß ich tun, um in WBO-Prüfungen starten zu dürfen?

Blümchen1987 hat geschrieben:
Was seid ihr nochmal genau für ein Verband?


Steht doch oben. NRW.

Beim Bezirksverband hab ich auch nachgefragt (Email)- da bekam ich mal gerade gar keine Antwort.

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