Es haftet der, der sonst auch haften würde, so eine rote Schleife hat rechtlich nix zu sagen. Haftbar ist aber nicht zwingend nur der Besitzer des schlagenden Pferdes, denn der Geschädigte kann ja durchaus eine Mitschuld bekommen, wenn er sich falsch verhalten hat, z.B. eben durch rücksichtsloses Aufreiten, zu geringen Abstand usw., völlig unabhängig von der roten Schleife gibt es ja auch im Miteinander mit Reitern von Pferden ohne rote Schleife gewisse Regeln und Abstände einzuhalten und wer zu dicht aufreitet muss sich halt eine Mitschuld anrechnen lassen.
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