Pati hat geschrieben:
Also ich muss sagen, dass ich es eine Frechheit finde. Warum akzeptiert man dann als Veranstalter, wenn ich ihn nicht als Gastreiter haben möchte? Alle andere Parameter würden doch stimmen (bzgl. LK und sonstige Bestimmungen).
MAch mal ein Turnier mit 500 oder 600 Reitern, da hast du keine Zeit, jede einzelne Nennung zu überprüfen, ich hab mir das schnell abgewöhnt... Die Reiter sollen die Ausschreibung gescheit lesen und so wie Zuzi es sagt, es kommt so oft vor, dass jemand für einen anderen nennt, der wiederum startberechtigt ist.
Wobei ich sagen muss, dass wir es mittlerweile nicht mehr prüfungsweise eingrenzen, sondern LK-mäßig, dann ist ein Reiter in ALLEN Prüfungen startberechtigt oder eben nicht. Wobei mir da gerade einfällt, früher, wo noch prüfungsweise eingegrenzt war, wenn der Reiter in einer Prüfung startberechtigt war und in einer anderen nicht von der Ausschreibung her, durfte er trotzdem in beiden starten, auch in Absprache mit der LK bzw. FN. Du musst ja spätestens nachm Turnier deine LIste mit den geladenen Gästen (da interessieren nur die tatsähclich Platzierten) melden, in so einem ZUSammenhang habe ich das mal bei der zuständigen Stelle nachgefragt und das Vorgehen wurde als richti gbestätigt und der Reiter musste nicht auf die Liste.