Sternschnuppe hat geschrieben:
Wenn einer entmündigt wurde, dann erkundige Dich ja wer die Betreuung hat. Bei uns war das ein vom Gericht bestellter Betreuer. Das heißt dann aber auch, dass nach dem Gebot ein Gutachter nochmal schaut, ob es nicht zu niedrig ist. Dann muss es vom Gericht genehmigt werden. Dann muss es offiziell zugestellt werden usw. Das hat sich bei uns Monate hingezogen. Solange sind wir auch nicht an das Geld der Finanzierung gekommen, weil die Auflassung noch nicht gemacht werden konnte.
Wir würden so ein Gebäude NIE NIE wieder kaufen. Was uns das an Nerven gekostet hat.
Ja, die Erfahrung habe ich auch gemacht. Besitzer war eine Erbengemeinschaft aus betreuter Mutter und drei Kindern. Die Kinder waren sich einig, die Betreuerin auch. Aber die Betreuerin hat kräftig gepennt und ihren Teil der Arbeit schlecht gemacht mit dem Ergebnis, daß aus geschätzten 6 bis 8 Wochen bis zur Zahlung / Schlüsselübergabe dann 8 Monate !!! wurden.
Übrigens muß ein Gutachter nicht grundsätzlich eingeschaltet sein, das entscheidet das Betreuungsgericht nach Lage im Einzelfall.
In unserem Fall hat die Betreuerin verlauten lassen, daß es keine Probleme geben werde und das Gericht auf ein Gutachten verzichtet. Daß dann doch noch eine Aufforderung vom Gericht bezüglich Gutachten kam, hat die Betreuerin mehrere Wochen einfach mal verpennt und sich um nichts gekümmert.
Nerven hat das reichlich gekostet!
Aber ich würde das Haus immer wieder kaufen, es ist und bleibt trotzdem ein Traumhaus und wenn dann endlich alles über die Bühne ist, beruhigen sich auch die Nerven wieder.