Nee Schnucki...
als Tierhalter bin ich immer in der Haftung, wenn sich die Tiergefahr realisiert...
Ein Reiter der OHNE HELM reitet, wird lediglich die Teilschuld bekommen (Sprich-- der Anspruch auf Schadensersatz verringert sich)
Zitat:
Haftung des Tierhalters
Überlässt ein Tierhalter sein Pferd einem Dritten, so haftet er diesem, ohne dass es auf seine Schuld ankommt, wenn sich die Tiergefahr realisiert (d.h. das Pferd buckelt oder steigt).
Diese Haftung besteht zunächst unabhängig davon, ob der Reiter des Pferdes eine Kappe trug oder nicht. Auch ein Reiter, der bei einem Sturz ohne Helm Kopfverletzungen erleidet, kann vom Tierhalter bzw. vom Reitlehrer für seinen Schaden Ersatz verlangen. Allerdings nicht in voller Höhe. Denn im Nichttragen eines adäquaten Helmes ist ein Mitverschulden zu sehen, das zu einer Reduzierung des Anspruchs führt. Um welche Quote dieser Anspruch zu reduzieren ist, lässt sich vorab nicht sagen. Dieses ist immer eine Frage des Einzelfalles und hängt unter Anderem von der Erfahrung der Beteiligten ab. Für den verletzten Reiter bedeutet das, dass beispielsweise Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Aufwendung für eine Haushaltshilfe und andere. Schadensersatzpositionen nur jeweils teilweise vom Tierhalter bzw. Reitlehrer zu ersetzen sind.