So, mein Pferd ist ja am 29.03. verstorben. Unsere Einstellverträge sehen kein Sonderkündigungsrecht für den Todesfall vor, sprich man hat die normalen Kündigungsfristen. Ich habe alle 3 Verträge direkt gekündigt, der fürs Futter und Einstreu endet zum Ende April, die Box und Anlage plus Service laufen noch bis Ende Mai weiter.
Außerdem mit dem SB abgestimmt, dass ich mein Zeug schnell raus schaffe, kein neues Pferd mehr anschaffen werde und ich ergo froh wäre, wenn er einen Nachmieter hat und ich früher raus komme, er soll mir halt Bescheid sagen, wie es weitergeht. Ich habe übrigens eine konkrete Padock-Box mit der Nummer x gemietet laut Vertrag. Zum Zeitpunkt des Todes waren außer meiner Box alle regulären Boxen belegt /reserviert. Stallmiete für April wurde dementsprechend ganz normal zum Monatsanfang abgebucht.
Am 09.04. hat der SB in der Stallgruppe gefragt, ob wer Interesse an meiner Paddockbox hat. Daraufhin ist das Pferd einer Miteinstellerin am 10.04. in meine Box gewandert. (Innenbox kostet 35 Euro weniger als die Paddockbox). Zum 17.04. ist jetzt noch ein neues Pferd gekommen, dass die freie Innenbox wieder belegt hat.
Ich wollte ihn in den nächsten Tagen mal fragen, wie es weitergeht. Die beste Variante für mich wäre natürlich, er sagt mir direkt, er macht ne Endabrechnung für April, erstattet mir das was zu viel bezahlt wurde und für Mai buchen sie nix mehr ab. Würde vorher nur gern mal wissen, was denn bei Einstellverträgen da so die übliche Lage ist und wie Eure SB das handhaben. Ich habe soweit ein gutes Verhältnis zum SB, möchte mich nicht auf den letzten Metern verkrachen, hab immer brav und rechtzeitig alles bezahlt und werde auch einen Vertrag den ich unterschrieben habe entsprechend einhalten. Sprich, für mich wäre es selbstverständlich gewesen weiter zu bezahlen, wenn er keinen Nachmieter hat. Unbedingt mehr bezahlen als ich muss, möchte ich allerdings auch nicht und es geht da am Ende schon um einen mittleren 3 stelligen Betrag

Insgesamt möchte ich gerne vorab eine gütliche Regelung finden und nicht im Nachgang rumstreiten.
Wie ist das bei Einstellverträgen- wenn er den Stall wieder voll hat, ist es dann üblich eine tagesgenaue Erstattung der bezahlten Miete im April zu machen? Darf er für Mai nochmal abbuchen, wenn er alle regulären Boxen voll hat? Mein Gefühl sagt nein, weil doppelt abrechnen rechtlich wohl eher nicht vorgesehen ist. Auf der andern Seite kann man bei Pferdeboxen natürlich immer irgendwie argumentieren mit: Man zahlt grade dafür, dass man die Box theoretisch nutzen könnte- dafür dass ich kein Pferd mehr hab zum reinstellen, kann der SB ja nix. Es wäre ja möglich schnell eine zusätzliche Pannelbox in irgend eine Ecke zu zimmern und das Pferd, das jetzt in meiner Box steht, halt übergangsweise da rein zu stellen, wenn ich während meiner Kündigungsfrist die Box wieder nutzen will.