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Versicherung Pferd/Pferdeweide versus Freiweidegebiet http://www.unserententeich.de/viewtopic.php?f=10&t=58948 |
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Autor: | Pegasus [ 28. April 2019, 08:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Versicherung Pferd/Pferdeweide versus Freiweidegebiet |
Ich bezweifele, daß die unterschiedliche Haftung an der Form der Beweidung liegt. Es liegt eher am Status der Tiere, bei Nutztieren wie Rindern haftet der Besitzer nur, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. Bei Luxustieren wie Pferden kommt es auf ein Verschulden nicht an, es reicht, wenn ein Schaden entstanden ist. Gruß, Pegasus |
Autor: | Yoko [ 28. April 2019, 10:18 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Versicherung Pferd/Pferdeweide versus Freiweidegebiet |
Pegasus hat geschrieben: Ich bezweifele, daß die unterschiedliche Haftung an der Form der Beweidung liegt. Es liegt eher am Status der Tiere, bei Nutztieren wie Rindern haftet der Besitzer nur, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. Bei Luxustieren wie Pferden kommt es auf ein Verschulden nicht an, es reicht, wenn ein Schaden entstanden ist. Gruß, Pegasus Ja, das könnte ich mir auch vorstellen. Aber wo liegt die Grenze? Liegt die in der Tierart begründet (Rind versus Pferd)? Oder wie liegt dann der Fall bei Schulpferden oder zB Rückepferden oder bei Stutenmilchprodizenten? |
Autor: | Luna~Beccy [ 28. April 2019, 11:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Versicherung Pferd/Pferdeweide versus Freiweidegebiet |
Es gibt bei Facebook eine sehr interessante Gruppe rund um Pferderecht, da werden solche Fragen von Anwälten, die sich auf Pferde bzw. Tierhaltung spezialisiert haben, beantwortet. Vielleicht können die dir weiterhelfen? |
Autor: | Yoko [ 28. April 2019, 11:18 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Versicherung Pferd/Pferdeweide versus Freiweidegebiet |
Luna~Beccy hat geschrieben: Es gibt bei Facebook eine sehr interessante Gruppe rund um Pferderecht, da werden solche Fragen von Anwälten, die sich auf Pferde bzw. Tierhaltung spezialisiert haben, beantwortet. Vielleicht können die dir weiterhelfen? Ist nur aus allgemeinem Interesse- gibt keinen tieferen Grund. |
Autor: | Kirschpralinchen [ 28. April 2019, 12:00 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Versicherung Pferd/Pferdeweide versus Freiweidegebiet |
Spontan würde ich sagen: Man kann viel auf Schilder schreiben. Ähnlich den Baustellenschildern „Eltern haften für ihre Kinder“. |
Autor: | Pegasus [ 28. April 2019, 12:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Versicherung Pferd/Pferdeweide versus Freiweidegebiet |
Yoko hat geschrieben: Pegasus hat geschrieben: Ich bezweifele, daß die unterschiedliche Haftung an der Form der Beweidung liegt. Es liegt eher am Status der Tiere, bei Nutztieren wie Rindern haftet der Besitzer nur, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. Bei Luxustieren wie Pferden kommt es auf ein Verschulden nicht an, es reicht, wenn ein Schaden entstanden ist. Gruß, Pegasus Ja, das könnte ich mir auch vorstellen. Aber wo liegt die Grenze? Liegt die in der Tierart begründet (Rind versus Pferd)? Oder wie liegt dann der Fall bei Schulpferden oder zB Rückepferden oder bei Stutenmilchprodizenten? Das Tier muß gewerblich genutzt sein (gelegentlich mal ne Reitstunde geben zählt nicht.), d.h. der Besitzer davon leben. Zuchstuten eines Gestütes fallen darunter sowie Reitpferde eines Ponyhofes, die einzelne Stute von Frau Müller aber nicht, auch wenn sie öfter ein Fohlen verkauft und als gewerblicher Händler im Sinne der Gewährleistung eingestuft wird. |
Autor: | Yoko [ 28. April 2019, 12:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Versicherung Pferd/Pferdeweide versus Freiweidegebiet |
Pegasus hat geschrieben: Yoko hat geschrieben: Pegasus hat geschrieben: Ich bezweifele, daß die unterschiedliche Haftung an der Form der Beweidung liegt. Es liegt eher am Status der Tiere, bei Nutztieren wie Rindern haftet der Besitzer nur, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. Bei Luxustieren wie Pferden kommt es auf ein Verschulden nicht an, es reicht, wenn ein Schaden entstanden ist. Gruß, Pegasus Ja, das könnte ich mir auch vorstellen. Aber wo liegt die Grenze? Liegt die in der Tierart begründet (Rind versus Pferd)? Oder wie liegt dann der Fall bei Schulpferden oder zB Rückepferden oder bei Stutenmilchprodizenten? Das Tier muß gewerblich genutzt sein (gelegentlich mal ne Reitstunde geben zählt nicht.), d.h. der Besitzer davon leben. Zuchstuten eines Gestütes fallen darunter sowie Reitpferde eines Ponyhofes, die einzelne Stute von Frau Müller aber nicht, auch wenn sie öfter ein Fohlen verkauft und als gewerblicher Händler im Sinne der Gewährleistung eingestuft wird. Dh zB. die Galloways, die Frau Müller aus rein privaten Gründen hält, (weil sie so schön sind), würden dann haftungstechnisch wie das Reitpferd behandelt. |
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