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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Februar 2015, 22:37 
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ich hab mal eine frage an die erfahrenen enten hier, wir haben doch hier einige, die einen privilegierten landwirtschaftlichen betrieb haben.
land ist sh, falls das relevant ist.

a) was müssen für voraussetzungen erfüllt sein? gibt es eine richtlinie, ein regelwerk, gesetzliche grundlage, wo dieses festgelegt ist?

b) wo beantrage ich das, mit welcher behörde/ institution führe ich den dialog? landwirtschaftskammer + kreis?

c) könnt ihr schon was zu kosten und sagen?

d) ist etwas zu beachten? tipps?

ich würde mich wirklich freuen, wenn ich hier ein paar fundierte aussagen bekomme, damit ich mich weiter erkundigen kann.

lg

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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. Februar 2015, 10:01 
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Beiträge: 1618
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Interessantes Thema – schade, dass sich hier noch keiner zu Wort gemeldet hat.

Ich bin zwar nicht in SH, sondern in Bayern, aber ich denke, im Grunde sind die Anforderungen an eine Privilegierung nicht so unterschiedlich.

Vorab: privilegiert ist nicht der Betrieb, sondern er können lediglich bestimmte Tätigkeiten/Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen privilegiert sein (im Bereich Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau).
Pferdehaltung, und darum wird es wohl gehen, kann u.U. auch darunter fallen. Zucht und auch Pensionstierhaltung. Dafür müssen bestimmte Vorgaben bzgl. Verhältnis Tiere zu vorhandener Fläche eingehalten werden. Zudem muss die überwiegende Futtermenge aus der Fläche erbracht werden können.

Und dann muss sich die Tätigkeit wirtschaftlich tragen können. Und das ist meist der Punkt, woran es scheitert, wenn man „nur“ als Privatmann sich ein paar Pferde halten will.

Auskünfte gibt es beim zuständigen Landwirtschaftsamt oder beim Bauernverband. Über Kosten kann ich leider nichts sagen. Ist mir nicht bekannt, dass da großartig Kosten anfallen.

Wir kämpfen uns da auch im Moment durch, um auch für die Tierhaltung (Pferde, Alpakas und evt. noch Schafe) eine Privilegierung für bestimmte Maßnahmen – und sei es nur der Misthaufen (da im Aussenbereich) zu bekommen. Ist wirklich nicht einfach. Und, mein Freund ist jetzt hauptberuflich sogar schon im privilegierten Bereich tätig, aber eben nicht in Bezug auf die Tierhaltung.


Was möchtest Du denn machen ?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. Februar 2015, 11:29 
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es geht um einen reithallenbau bzw. bau eines überdachten reitplatzes.
der hof liegt auch außerhalb und daher ist das mit der privilegierung essentiell.

vielen dank für deinen beitrag, das ist ja schon mal sehr interessant.

es ist sowohl pensionstierhaltung als auch ein zuchtbetrieb vorhanden.

bauernverband ist ja auch noch mal ein guter tipp, die wissen da vielleicht auch was. und ich hatte geguckt, bei uns ist es das lvz futterkamp, das kann bestimmt auch noch was sagen. ich würde mich über noch mehr austausch hier freuen. dir schon mal vielen dank !

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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. Februar 2015, 22:17 
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Um es einmal pauschal sagen: Priveligierung gibt es nur für Landwirte mit einem professionellen landwirtschaftlichen Betrieb (Zucht oder Pensionspferdehaltung). Das heißt, der Betrieb muß groß genug auf einer tragfähigen landwirtschaftlichen Basis (eigenes Land mit eigener Futterproduktion) sein und zumindest potentiell Erträge abwerfen.

Der Verwaltungsgerichthof Kassel setzte als Mindestgröße für Zucht 20 Pferde an, darunter müßte ein Nachweis geführt werden, wie ein solcher Betrieb nachhaltig sein kann. Priveligiert werden können nur Bauwerke für eine Landwirtschafliche Nutzung. Eine Reithalle für Sportzwecke zählt nicht dazu, eine Bewegungshalle aber schon :-|

Zusammenfassung: Wenn man drei Pferde hinter dem Garten hat, gibt es keine Priveligierung, egal welche Fassade man drum zieht. Bei einem größeren, auf wirtschaftliche Nutzung ausgelegten Hof hat man dagegen ein Anrecht auf Erweiterung/Neubauten.

Gruß,
Pegasus


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Februar 2015, 08:57 
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vielen dank pegasus. das mit den 20 pferden, die einer zucht zuzuordnen sind, ist interessant. ich glaube, das sind es nicht ganz. insgesamt sind es mehr als 20. zuchterfolge sind vorhanden (staatsprämienstute etc.).

müsste man tatsächlich mal nachfragen, wie das ganze zu bewerten ist, ob eine grauzone vorhanden ist. wo stell ich die anfrage? wer vergibt die privilegierung?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Februar 2015, 09:23 
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Simone hast Du schon beim Bauamt persönlich vorgesprochen und gefragt, welche Voraussetzungen gegeben sein müßten, damit ihr eine Genehmigung für den Bau bekommt?

Denn ansonsten wäre die Mühe ja umsonst, wenn ihr keine Privilegierung benötigt.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Februar 2015, 09:32 
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ja, der dialog mit dem bauamt wurde geführt. die privilegierung würde das ganze wohl vereinfachen. es geht nicht um mich, um die stallbesitzerin, wo meine ponys wohnen. sie hat soweit ich das verstanden hab, schon mit dem bauamt gesprochen.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Februar 2015, 19:38 
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Hallo!

Halle ist eigentlich kein Problem, geht hier in NRW auch für nicht Landwirte, das Kind muss nur den richtigen Namen haben.
Bewegungshalle oder Mehrzweckhalle waren bei Nachbarn und Bekannten die Zauberworte, selbst bei einem privilegierten Landwirt war es nur so möglich.

Ggf. Ausgleichsmaßnahmen anbieten, wirkt oft Wunder, wenn der Stadt/dem Kreis EU-Flächen fehlen.

Und es ist immer wieder verwunderlich was die Vorschriften her geben. Bekannter hat erst 5 Wohnungen in die alten Scheune gebaut und jetzt eine Stahlhalle für die Ferkelaufzucht. Dafür für muss er jetzt einen Löschteich bauen. Die 5 Wohnungen dürfen so abbrennen, aber für die Stahlhalle, wo es eh kaum was brennbares gibt, muss extra Wasser her.

Gruß Torsten


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Ungelesener BeitragVerfasst: 15. Februar 2015, 07:33 
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Beiträge: 2006
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Zum einen würde ich mich an ein Architektenbüro o.ä. Wenden die öfter Reithallen in SH bauen. Dann wegen der Privilegierung an entsprechende Landwirtschaftliche Beratungen - Landvolk. Und vielleicht auch mal an die fn zwecks Ansprechpartner in sh.

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www.hannoveranerzuechter.de
www.fewofischer.de


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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Februar 2015, 17:40 
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Du hast Dich noch nicht geäußert, ob der Hof nun eigentlich Landwirtschaft betreibt (=Urproduktion von Futtermitteln). Pferdehaltung an sich ist nicht priveligiert, egal ob Zucht oder Pension.

Gruß,
Pegasus


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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Februar 2015, 17:43 
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Beiträge: 9171
Bisher nicht, nein. Nur pferdepension, reitbetrieb und zucht.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Februar 2015, 18:26 
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Beiträge: 1451
Wohnort: Deutschland
Simone hat geschrieben:
Bisher nicht, nein. Nur pferdepension, reitbetrieb und zucht.



Dann ist es unmöglich, priveligiert zu werden. Was nicht heißt, daß man nicht eine Baugenehmigung bekommen kann, aber nicht auf diesem Weg.

Gruß,
Pegasus


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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Februar 2015, 19:39 
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Beiträge: 9171
ok. vielen lieben dank für die informationen. ich werde da mal weier hören, welche voraussetzungen gegeben sein müssen und ob man das nicht eventuell auch ohne gut hinbekommt.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. Februar 2015, 08:33 
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Beiträge: 8211
Wohnort: OA
Pegasus hat geschrieben:
Du hast Dich noch nicht geäußert, ob der Hof nun eigentlich Landwirtschaft betreibt (=Urproduktion von Futtermitteln). Pferdehaltung an sich ist nicht priveligiert, egal ob Zucht oder Pension.

Gruß,
Pegasus

Bei uns (NRW) reichte seinerzeit die "eigene Futtergrundlage" = x ha Weideland (die langfristig gepachtet waren).
Ist das inzwischen anders?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. Februar 2015, 14:52 
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Beiträge: 1451
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Nein, das ist immer noch so. Es muß a) ein landwirtschaftlicher Betrieb angemeldet sein und b) eine ausreichende Flächenausstattung, um die Pferde aus eigenen Futtermitteln zu ernähren (0,35 ha pro Pferd) ( es muß nur die Fläche da sein, tatsächlich machen muß man es nicht).

Ich habe die TE so verstanden, daß schon keine Landwirtschaft vorhanden ist, danach ist es mit der Privilegierung Essig.

Gruß


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