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Einstallung - wer haftet http://www.unserententeich.de/viewtopic.php?f=10&t=49915 |
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Autor: | Ellea [ 11. März 2013, 16:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Einstallung - wer haftet |
Wer kann mir rechtlich da mal weiterhelfen. Wie ist es wenn man ohne Vertrag jemanden seine Pferde in einem leerstehenden älteren Stall samt einer kleinen Koppel einstallen lässt. Was, wenn in dem Stall dann Verletzungen auf Grund baulicher Mängel entstehen, die Pferde mal von der Koppel ausbüxen usw., usw.. Wer haftet dann für was? Mir mag keiner so recht glauben das dies für den Eigentümer, der ja nur einen vorübergehenden Freundschaftsdienst erweist, auch rechlich nicht ganz ohne ist. Liege ich falsch? |
Autor: | Sternschnuppe [ 11. März 2013, 16:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Einstallung - wer haftet |
Völlig laienhaft wiedergegeben, was mir unser SB gesagt hat: Er haftet dafür, dass die Zäune o.k. sind. Wenn das Pferd vor ein Auto rennt, sind wohl SB als auch Einsteller dran - wenn die Zäune nicht o.k waren und der Einsteller das auch wußte. Aber wie gesagt - Laienwissen. Vielleicht können Dir Bronzo und / oder ExStille weiterhelfen. Oder Rubinfleur - so als Versicherungsmensch? |
Autor: | Yvel [ 11. März 2013, 16:55 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Einstallung - wer haftet |
Der Stallbesitzer ist in dem Fall Tierhüter und auch haftbar, ist aber auch Laienwissen ![]() |
Autor: | Alexandraf [ 11. März 2013, 19:52 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Einstallung - wer haftet |
Das sollte wohl der Stallbesitzer / - betreiber sein - wozu gibt es sonst Hütehaftpflichten, die Stallbesitzer abschliuessen können (und sollten) ? |
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