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 Betreff des Beitrags: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. November 2011, 10:04 
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Hallo zusammen

was für Vor- und Nachteile der Landwirtschaft? Habt ihr einen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldt? Habt ihr daraus Vorteil/Nachteile?

Würde mich freuen wenn ihr bericht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. November 2011, 10:05 
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Du bist in der BG, wenn was passiert...

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Ein wahrer Samurai besitzt nur EINEN Richter über seine Ehre und das ist er selbst. Die Entscheidungen, die du triffst, und wie diese Entscheidungen durchgesetzt werden, spiegeln dein wahres Ich wieder. Du kannst dich nicht vor dir selbst verstecken.
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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. November 2011, 10:12 
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Genau die haben mich jetzt angeschrieben und um Stellung nahme gebeten ;o)


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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. November 2011, 11:48 
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fakt ist, dass die deutlich besser zahlen, wenn du einen Unfall hast, das geht weit über die Krankenkasse hinaus...

mein Exfreund wäre finanziell ruiniert gewesen, wenn der Unfall kein BG-Unfall gewesen wäre...

(auch die landwirtschaftliche Alterskasse denken, die wollen auch Geld)

Meka??

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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. November 2011, 13:34 
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Registriert: 5. Juni 2009, 22:18
Beiträge: 215
Ja, die landwirtschaftliche Alterskasse fiel mir jetzt auf Anhieb auch ein. Das ist eine zwangsweise Rentenversicherung für die Landwirte (und vor allem auch für die Ehegatten, sofern die keine/wenig eigene Einkünfte haben). Nicht horrend viel, aber eben ein monatlicher Beitrag der durchaus auch im dreistelligen Bereich liegen kann. Sollte man bedenken.

Ansonsten ist man eben in der BG, das hat Vorteile, kann aber auch Nachteile haben, denn die Jungs rücken jährlich (oder 2-jährlich?) an und checken die betriebliche Situation, auch hinsichtlich bestimmter Sicherheitsauflagen. Ich weiß nicht, wie streng das ist, bei unserem Verpächter gehen die wohl nur immer ins Wohnzimmer und füllen einen Fragebogen aus.

Und bezüglich irgendwelcher Bauwerke im Außenbereich (fester Zaun, Unterstand auf der Weide usw.) hat man als Landwirt auch Vorteile, aber ich glaube, da kann es auch wieder Anforderungen an die Betriebsgröße geben. Nicht jeder der 10 Schafe hält und sich deshalb Nebenerwerbslandwirt nennt darf feste Stallgebäude in die Pampa setzen*g*.


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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. November 2011, 13:43 
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Registriert: 31. Dezember 2007, 11:21
Beiträge: 2736
Gut vielleicht um die Situation etwas deutlischer zu beschreiben. Bisher habe ich meine Pferde immer Hobby mässig gehalten ab und an mal eine Freundin die ihr Pferd zu mir stellt - Kostendeckung kein Gewinn. Wir haben einen Hof gekauft der wohl früher Landwirtschaft war wobei das kann man auch nicht wirklich sagen aber der war angemeldet womit der Gewinn erzielt hat keine Ahnung. Nun sollen wir Stellung nehmen und ich weiß gerade nicht was ich machen soll - klar ganz normal anworten. Aber mir wurde gesagt das der Status Landwirtschaft nicht so einfach aberkannt wird und man versuchen soll ihn zu halten - ich weiß nicht ob das so korrekt ist.

Jetzt hätte ich hält gerne ein paar Infos dazu.


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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. November 2011, 13:58 
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Hallo!

Bundesland sowie Größe und Beschaffenheit der Fläche wäre erst mal wichtig.
Selbst wenn du BG-pflichtig und RV-pflichtig wirst hast du noch längst nicht den Status Landwirt, wenn es ums bauen geht.

Gruß Torsten


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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. November 2011, 14:05 
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Registriert: 23. Januar 2008, 18:12
Beiträge: 1451
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Also, das ganze ist etwas komplizierter als bislang beschrieben.

Zunächst, wer landwirtschaftliche Flächen besitzt, wird Mitglied der BG, egal ob Landwirtschaftlicher Betrieb oder nicht. Ausnahme private Pferdehaltung unter 3ha/6 Pferde, keine Angestellten. Dafür zahlt man Beiträge und ist versichert, wenn bei der Bewirtschaftung dieser Flächen etwas passiert, ebenso Helfer. Ob besser oder günstiger als mit einer privaten Unfallversicherung sei jetzt mal dahingestellt.

Nächste Stufe ist den Betrieb selber bei der BG anzumelden. Dazu gibt es keine Vorbedingungen, allerdings sind anschließend die Sicherheitsauflagen zu beachten, die auch vom Außendienst überprüft werden. Bei den Auflagen gibt es sinnvolle ( z.B. Leiter nur mit Umkippsicherung, Fehlerstromschutzschalter etc...) und lästige (Warnschilder, Beschriftung von Maschinen...). Ob man da als privater Pferdehalter so ganz gut fährt, besonders wenn man vielleicht alte Maschinen im gelegentlichen Einsatz hat, weiß ich nicht. Spätestens, wenn ein Unfall gemeldet wurde, gucken die sehr genau.

Bis hierhin ist man immer noch kein Landwirt. Das passiert, wenn man den Betrieb bei Finanzamt anmeldet. Das war früher ein einfacher Anruf, jetzt ist der Nachweis der langfristigen Gewinnerzielungsabsicht sowie einer angemssenen Flächenausstattung erforderlich, zumindest theoretisch. Man muß dann eine jährliche Steuererklärung abgeben und bekommt im Gegenzug ein paar Rechte wie grüne Nummerschilder für den Traktor, Betriebsprämienberechtigung, bessere Behandlung beim Landkauf, Mistlagerung im Freien etc.

Der nächste Level wäre Mitglied in den Sozialkassen (mindestens 5 ha Land) und dann Vollerwerbslandwirt, aber das steht ja wohl nicht an. (Ich dagegen hab's im Auge, den Bürojob ganz seien zu lassen :-) )

Gruß,
Pegasus


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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. November 2011, 14:22 
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Beiträge: 763
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Als landwirtschaftlicher Betrieb kannst du dir, glaube ich, eine Lagerhalle, (die du ja heimlich still und leise als Reithalle nutzen kannst...) bauen. Also jedenfalls wollte ich das bei uns im Berliner Umland machen aber da ich kein Landwirt bin, hab ich die Brille auf und kann keine Lagerhalle für mein ganzes Heu.... (grins) bauen.

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"Wenn sich im Paradies eine Menschenseele und eine Hundeseele begegnen,
muss sich die Menschenseele vor der Hundeseele verneigen!"

Hanni-Blue (26.04.2004-05.11.2012), ich werde dich ewig im Herzen tragen !


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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. November 2011, 19:47 
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Registriert: 27. August 2009, 21:16
Beiträge: 2098
Wir haben im Dezember 2010 eine kleien Reitanlage gekauft, die als landwirtschaftlicher Betrieb angemeldet war, ebenso ansonsten als Zuchtbetrieb angemeldet.

Wir haben uns vom Steuerberater beraten lassen, die Vor- und Nachteile aufzählen und das ganze durchrechnen lassen.

Den landwirtschaftlichen Betrieb abzumelden war gar kein Problem. Angeschrieben wurden wir auch. Angerufen, nachgefragt und ausgefüllt. Wir bekamen eine Betriebsnummer auch ohne ein landwirtschaftlicher Betrieb zu sein.

Beim Bauamt wurde erst eine Bauvoranfrage gestellt, da wir keine Mistmiete besitzen sowie für eine Nutzungsänderung der Bewegungshalle und vom Zuchtbetrieb zum Einstellerbetrieb.

War alles kein Problem. Wenn man persönlich zur Baubehörde fährt, sich dort zu einem Besprechungstermin anmeldet, kann man vor Ort schon sehen, was ist machbar und was nicht.

Wie gesagt, es war kein Problem. Allerdings wurden bei der Bauvoranfrage von Zucht auf Pensionsbetrieb ein Immissionsgutachten erstellt, daraufhin wurd entschieden. [smilie=timidi1.gif] Mußte ehrlich gesagt lachen, denn gegenüber ist ein Großkuhbauer mit mehr als 200 Tieren...und wir werden hier 8 Boxen haben, genau so viele wie vorher.


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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. November 2011, 22:37 
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Registriert: 25. Juni 2007, 21:42
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Pegasus hat geschrieben:
Also, das ganze ist etwas komplizierter als bislang beschrieben.

Zunächst, wer landwirtschaftliche Flächen besitzt, wird Mitglied der BG, egal ob Landwirtschaftlicher Betrieb oder nicht.[...]

ist das in jedem Bundesland so ? Ist es grundsätzlich und automatisch so ? Geht es um Besitz/Eigentum oder nur wenn man bewirtschaftet ?

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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. November 2011, 23:16 
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Registriert: 27. August 2009, 21:16
Beiträge: 2098
Hier kommt es auf die größe der Flächen an, die man besitzt und wie sie bewirtschaftet werden. Daher auch immer der Fragebogen, den man zugeschickt bekommt. Damit sie das Einteilen können. Zumindest ist es in Niedersachsen so, sonst wären wir jetzt ja auch weiterhin ein landwirtschaftlicher Betrieb, sind wir definitiev nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 17. November 2011, 09:37 
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Registriert: 9. Mai 2007, 05:39
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Hallo!

Deshalb die Frage nach Größe und Bundesland.

In NRW ist man ab 3000qm Grünland BG-pflichtig, RV+KK sind aber erst ab 4 ha (in einigen Gebietes des HSK und der Eifel erst ab 5ha) möglich.
In den 1990er habe viele RA und Ärzte versucht sich per Landbesitz eine preiswerte Familien KK zu besorgen, da nur die Flächen betrachtet wurden.

Und selbst wenn man genug Fläche hat und beim FA Steuern bezahlt, ist man bautechnisch noch lange nicht priveligiert.
Bekannte konnten nur über Umwege eine "Mehrzweckhalle" bauen.

Gruß Torsten


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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 17. November 2011, 11:40 
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Registriert: 9. Mai 2007, 05:39
Beiträge: 1044
Wohnort: Tor zum Sauerland
Hallo!

@ TinyTin

Ich antworte auf deine PN mal hier öffentlich, vielleicht hilft es dann andern auch noch mal.

Da hilft nur sich durch die Seiten der BG zu lesen.

http://www.lsv.de/hrs/

Dort sind verschiedene Broschüren zu dem Thema:

http://www.lsv.de/hrs/05mitgliedschaft_ ... index.html

und anscheinend wird hier nach BERs abgerechnet, siehe dazu Seite 2 Tabelle.

http://www.lsv.de/hrs/05mitgliedschaft_ ... r_2011.pdf

Dazu kann ich nichts sagen, bin ja Westfale.

Sonst auch noch mal hier Infos suchen

http://www.lwk-rlp.de/index.jsp?kontext=main

Gruß Torsten


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 Betreff des Beitrags: Re: Landwirtschaftlicher Betrieb
Ungelesener BeitragVerfasst: 17. November 2011, 15:21 
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Registriert: 23. Januar 2008, 18:12
Beiträge: 1451
Wohnort: Deutschland
Alexandraf hat geschrieben:
Pegasus hat geschrieben:
Also, das ganze ist etwas komplizierter als bislang beschrieben.

Zunächst, wer landwirtschaftliche Flächen besitzt, wird Mitglied der BG, egal ob Landwirtschaftlicher Betrieb oder nicht.[...]

ist das in jedem Bundesland so ? Ist es grundsätzlich und automatisch so ? Geht es um Besitz/Eigentum oder nur wenn man bewirtschaftet ?



Meines Wissens ist das in jedem Bundesland so, oberhalb der Bagatellgrenze bist Du Zwangsmitglied.

"Besitzer" ist hier im juristischen Sinne gemeint, daß kann der Eigentümer sein, aber auch der Pächter (Besitzer ist, wer die tatsächliche Herrschaft ausübt...).

Gruß,
Pegasus


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