ich ( als amtliche TÄ

) finde die Aktion vollkommen o.k.
Leider weiß ich nicht, ob die Pferde dort Tag und Nacht standen, oder nur Stundenweise, wobei ich mir nicht vorstellen kann, daß bei kurzzeitiger Haltung auf soeinem Matschloch das Vet Amt eingreifen würde.
Immerhin sind der Frau ja keine Tiere weggenommen worden, sondern es wurde das " mildeste Mittel" eingesetzt, nämlich die Dame wurde beauflagt, die Haltungsbedingungen zu verbessern.
Wobei man sich natürlich immer fragen muss, ob man sich soviele Pferde halten muss, wenn man finanziell knapp ist.....das Problem haben wir häufiger.....*seufz*
Nachdem der Tierschutz in Grundgesetz aufgenommen wurde, wird eben auch das " Schmerzen, Leiden und Schäden" mitbewertet.
Wenn es den Pferden nicht möglich ist, artgemäßes Komfort- und Ausruhverhalten ( zudem auch das Niederlegen gehört), auszuleben, muss vom Vorhandensein von "Leiden" ausgegangen werden. Und dies wäre dann nach dem TierSchG eine Ordnungswidrigkeit.
In die Pampe legt sich kein Pferd hin um zu schlafen.
Ganz krass war ja dieser Fall hier:
http://www.tierschutzbund.de/1256.html