Keine Ahnung ob das hier richtig ist, aber wollte es mal mitteilen:
http://www.wittelsbuerger.de/wissen/201 ... r-2016.htm(vbw) Die EU hat am 17. Februar 2015 eine Neue EU Equidenpass-Verordnung verabschiedet, die in allen Mitgliedsstaaten zum 1. Januar 2016 gültig sein wird (wittelsbuerger.com vom 26.09.14). Vordringlich geht es jetzt in der neuen Durchführungsverordnung darum, mehr Lebensmittelsicherheit bei Schlachtpferden zu erhalten, die Erfassung aller in der EU geborenen und eingeführten Pferde zu optimieren, stets Zugriff auf den aktuellen Standort der Tiere zu haben und Täuschungen auszuschließen. So müssen in allen Mitgliedsstaaten spätestens zum 1. Juli 2016 zentrale Datenbanken eingerichtet werden.In diese Datenbanken sind alle Pferde einzutragen, die in einem Mitgliedsstaat gehalten werden.
Auf die Pferdehalter kommt, wie bisher, besondere Verantwortung zu, denn sie sind in erster Linie für den stets korrekten Pferdepass zuständig. Der Halter sorgt in den EU Mitgliedsstaaten dafür, dass die Angaben im Pferdepass jederzeit aktuell und zutreffend sind. Werden Pferdepässe zum Beispiel von einer Züchtervereinigung ausgestellt,die ihren Geschäftssitz nicht in dem Mitgliedsland der Pferdehaltung hat,so muss der Pferdehalter ab 2016 auch dafür Sorge tragen, dass die Daten seines Pferdes spätestens 30 Tage nach der Pferdepassausgabe in die zugehörige nationale Datenbank eingelesen werden. Dies betrifft dann auch alle Züchter, die von einer Züchtervereinigung mit Geschäftssitz außerhalb ihres eigenen Mitgliedsstaats betreut werden.
Mit "Registrierte Equiden" werden von der EU weiterhin alle Pferde bezeichnet, die in Zuchtbüchern vermerkt, eingetragen sind oder eingetragen werden können. Registrierte Equiden sind auch solche Pferde (einschl Ponys), die von einer internationalen Vereinigung oder Organisation erfasst sind, die Wettkampf- und Rennpferde führt, und die einen Pferdepass haben,der von einer hierzu zugelassenen nationalen Zweigstelle einer solchen internationalen Organisation ausgestellt wurde. Mit "Zucht-und Nutzequiden" werden dagegen alle anderen Pferde bezeichnet.
Pferdepässe mit Zuchtbescheinigungen sollen für die Registrierten Equiden nach den jeweiligen Vorgaben der Organisation, die das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse führt (Stammbaum; Zuchtbuchabteilung; Leistungsklasse) von zugelassenen Züchtervereinigungen und Organisationen ausgestellt werden, die Zuchtbücher für die betreffende Rasse führen. Zucht-und Nutzequidensollen ihre Pferdepässe von Behörden oder behördlich überwachten Ausstellungsstellen erhalten.
Einige Bestimmungen wurden in der Neuen Verordnung zusätzlich genauer gefasst, so sind zum Beispiel Abkürzungen bei der Beschreibung der Pferde möglichst zu vermeiden, die genaue, überprüfte Stelle des Transponders ist in das Abzeichen-Diagramm einzutragen. Es gibt eine Seite zum Nachweis der Kastration, zum Einlesen in zusätzliche Datenbanken und weitere Seiten zur exakten Dokumentation verabreichter Arzneimittel. Bei einigen wenigen Vorgaben der EU Verordnung können die jeweiligen Mitgliedsstaaten Abweichungen bis zum 1. Januar 2016 beschließen. So kann zum Beispiel der Zeitraum bis zur Identifizierung der neu geborenen Fohlen von 12 Monate auf höchstens sechs Monate von einem Mitgliedsstaat verkürzt werden.
Die neue EU Pferdepass-Verordnung wurde im EU Amtsblatt am 03.03.2015, Seite L59/1-L59/53,veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2016.